Bayerns Gesundheitsminister will eine zweite Corona-Auffrischungsimpfung durch die ständige Impfkommission prüfen lassen. Der Freistaat soll anschließend dementsprechend vorbereitet werden.
Der CSU-Politiker Klaus Holetschek fordert, dass die STIKO eine Empfehlung für zweite Corona-Auffrischungsimpfung überprüft. Bayerns Gesundheitsminister unterstreicht dabei, dass der Freistaat sich rechtzeitig auf eine mögliche Ausweitung der Impfzentren vorbereitet.
„Rechtzeitig für eine mögliche neue Pandemie-Welle im Herbst wappnen“
Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek hat die Ständige Impfkommission (STIKO) aufgefordert, möglichst rasch ihre bislang nur für bestimmte Personengruppen geltende Empfehlung für die zweite Corona-Auffrischungsimpfung im Hinblick auf den kommenden Herbst zu überprüfen. Holetschek betonte am Montag: „Wir müssen uns rechtzeitig für eine mögliche neue Pandemie-Welle im Herbst wappnen. Deshalb bereitet sich Bayern auch darauf vor, im Herbst allen Bürgerinnen und Bürgern eine zweite Auffrischungsimpfung anzubieten.“ Jedoch fehle noch ein klares Signal der STIKO für ein solches Vorgehen. Holetschek erläuterte weiter: „Bayern wird die Impfzentren auf jeden Fall bis zum Ende des Jahres beibehalten. Aktuell haben sie zwar ihre Kapazitäten und Öffnungszeiten an die leider geringe Nachfrage angepasst.“ Jedoch könnten Bayerns Impfzentren rasch wieder hochgefahren werden. Auch die Dokumentation über das Impfportal BayIMCO sei schon startklar.
Aktuelle Impf-Empfehlung
Aktuell wird die zweite Auffrischungsimpfung von der STIKO nur bestimmten Personengruppen empfohlen. Dabei handelt es sich zum Beispiel um Bürgerinnen und Bürger ab 70 Jahren und Menschen mit Immundefizienz. Außerdem gilt die Empfehlung für Bewohnerinnen und Bewohner in Pflegeeinrichtungen sowie Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe sowie für Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen. Bis eine allgemeine Impfempfehlung zu weiteren Auffrischungsimpfungen veröffentlicht wird, kann Personen, die bereits eine Auffrischungsimpfung erhalten haben und eine weitere Auffrischungsimpfung wünschen, nach Entscheidung der jeweiligen Ärztin oder des jeweiligen Arztes im Rahmen der ärztlichen Therapiefreiheit eine vierte Impfung verabreicht werden.
Holetschek fordert Klarheit
Holetschek unterstreicht: „Bis Spätsommer sollte klargestellt sein, ob die breite Bevölkerung eine vierte Impfung benötigt, um gut durch den Herbst und Winter zu kommen.“ Der Minister fügte hinzu: „Klar ist bereits: Wer seine erste Auffrischungsimpfung noch nicht erhalten hat, sollte das jetzt schnell nachholen. Nicht nur, weil die dritte Impfung den Schutz vor einer schweren Erkrankung deutlich erhöht, sondern auch, weil laut Infektionsschutzgesetz des Bundes ab dem 01. Oktober 2022 für einen vollständigen Impfschutz grundsätzlich drei Einzelimpfungen erforderlich sind.“ Ab dem genannten Stichtag liege ein vollständiger Impfschutz bei zwei Einzelimpfungen nur dann vor, wenn die betroffene Person zusätzlich eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 nachweisen kann. „Die Impfung ist unsere stärkste Waffe gegen die Pandemie,“ schließt der CSU-Politiker.
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege / RNRed