Bierbrauer in Deutschland benötigen weitere Entlastungen. Aus diesem Grund haben die Vertreter der deutschen Brauwirtschaft eine Verlängerung sowie Entfristung der steuerlichen Hilfen gefordert. Insbesondere Klein- und Kleinstbetriebe sollen von den verminderten Biersteuersätzen profitieren.
Vertreter der deutschen Brauwirtschaft haben eine Verlängerung und Entfristung steuerlicher Hilfen gefordert, die während der Corona-Pandemie eingeführt worden waren. So sprach sich der Deutsche Brauerbund in einer Anhörung des Finanzausschusses am Montag unter Leitung des Vorsitzenden Alois Rainer (CSU) dafür aus, im Interesse der handwerklich und mittelständisch geprägten heimischen Brauwirtschaft und insbesondere der zahlreichen Klein- und Kleinstbetriebe die durch die Europäische Union eingeräumten Möglichkeiten einer Staffelspreizung der verminderten Biersteuersätze auch weiterhin auszunutzen.
Bis zu 50 Prozent reduzierte Biersteuer für kleine Brauereien
Dies diene dem Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit zwischen kleineren und großen Brauereien und schütze insbesondere auch die einzigartige, handwerklich geprägte Bierlandschaft und regionale Vielfalt in Deutschland. Daher habe die EU den Mitgliedstaaten auch die Möglichkeit eingeräumt, kleine Brauereien einer bis zu 50 Prozent reduzierten Bierbesteuerung zu unterwerfen. Diese Möglichkeit sollte genutzt werden, da die Auswirkungen der zwei Jahre andauernden Corona-Krise kleine Brauereien besonders hart treffen würden.
„Viele dieser meist familiengeführten Betriebe stehen derzeit mit dem Rücken zur Wand“, beklagte der Brauerbund in der Anhörung, in der es um den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen ging, mit dem unter anderem Bierwürze von der Biersteuer befreit werden soll.
CDU fordert reduzierte Biersteuer für kleine und mittelgroße Brauereien
Außerdem beraten wurde ein Antrag der CDU/CSU-Fraktion. Sie verlangt, den seit dem 01. Juli 2020 auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen mit Ausnahme der Abgabe von Getränken noch bis zum Ende des Jahres 2022 geltenden ermäßigten Mehrwertsteuersatz in Höhe von sieben Prozent unbefristet weiterzuführen. Darüber hinaus fordert die CDU/CSU-Fraktion die Fortführung der reduzierten Biersteuer für kleine und mittlere Brauereien. Diese Steuersenkung sei bis Ende 2022 befristet und müsse ebenfalls unbefristet weitergeführt werden. Auf Fragen nach der Vereinbarung der Entfristung mit dem EU-Recht äußerte Professorin Sabine Schröer-Schallenberg von der Hochschule des Bundes für die öffentliche Verwaltung keine Bedenken.
Träger von Jahrhunderte alter Braukultur für immer verschwunden
Der Bayerische Brauerbund wies auf die Verluste im brauwirtschaftlichen Mittelstand hin. 234 Braustätten mit einer Gesamtjahreserzeugung zwischen 5.000 und 200.000 Hektoliter, die alle Träger einer oft Jahrhunderte alten Braukultur gewesen seien, seien schon für immer verschwunden. Daher solle die aktuelle Regelung der Biersteuer-Mengenstaffel unbefristet weitergeführt werden, was nach Angaben der deutschen Brauer nur 3,5 Millionen Euro pro Jahr kosten würde.
Steuerliche Vergünstigung von Speisen gefordert
Die bayerischen Brauer verlangten darüber hinaus die Fortführung der umsatzsteuerlichen Begünstigung des Vor-Ort-Verzehrs von Speisen in der Gastronomie. Denn nach den Belastungen durch die Corona-Pandemie führe die aktuell hohe Inflationsrate zu einer Konsumzurückhaltung, die auch wieder das Gastgewerbe treffe. Ein Preissprung durch das Ende der Mehrwertsteuerreduzierung hätte neuerliche Umsatzeinbußen zur Folge.
Deutscher Bundestag / RNRed