Wirtschaftsminister Aiwanger äußerte sich zum Streit über eine durch einen Kuhfladen verunreinigte Straße im Landkreis Weilheim-Schongau. Er bezeichnete die Kuh auf der Weide als „Inbegriff von Heimat“ und verurteilt das Bußgeld gegen den Landwirt wegen der Hinterlassenschaften seiner Kuhherde.
Anlässlich des Streits um eine durch Kuhfladen verunreinigte Straße im Landkreis Weilheim-Schongau hat Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger vor Ort in Pähl Stellung bezogen: „Die Kuh auf der Weide ist Inbegriff von Heimat und ist Postkartenmotiv unserer Tourismusregionen. Genauso wie die Berge, der Kirchturm und die Menschen in Tracht. Der Bußgeldbescheid gegen den Landwirt wegen der Hinterlassenschaften seiner Kuhherde geht deshalb zu weit.“ Denn wenn den Landwirten auf so unnötige Weise das Leben schwer gemacht werde, treffe das letztlich auch unsere heimische Nahrungsmittelerzeugung, den Tourismus und andere Wirtschaftszweige. Wer in Sonntagsreden das Loblieb auf die Bauern anstimme, dürfe sie nicht am nächsten Tag für ihre Arbeit bestrafen, bekräftigte Aiwanger. Er übernimmt daher das Bußgeld in Höhe von knapp 130 Euro aus seiner privaten Tasche und hat dem Landwirt das Geld persönlich übergeben. Wird der Bußgeldbescheid zurückgezogen, soll das Geld an den örtlichen Kindergarten gehen.
Aiwanger für „Schutz von typischen Geräuschen und Gerüchen des Landlebens“
Aiwanger wirbt für mehr Verständnis und rechtlichen Schutz für typische Eindrücke des Landlebens. „Dieser Streit um die Weidekühe zeigt: Die Bundesratsinitiative der Freien Wähler zum Sinneserbe für den besonderen Schutz von typischen Geräuschen und Gerüchen des Landlebens als Kulturgut ist brandaktuell. Ich hoffe auf Unterstützung auch der anderen Bundesländer.“ Denn es sei keineswegs ein rein bayerisches Phänomen, dass einigen Leuten das Verständnis für heimattypische Eindrücke abhandengekommen sei, so der Minister. Die Bayerische Staatsregierung hatte die Bundesratsinitiative Ende Juli auf den Weg gebracht.
Im September werde der Antrag zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in den Bundesrat eingebracht. Auch in anderen Bundesländern komme es zu ähnlichen Klagen, bemerkt der Wirtschaftsminister – seien es Beschwerden über den Duft einer Backstube in der Pfalz oder über den Lärm spätabendlicher Traktorfahren auf mecklenburgischen Ackerflächen oder den Geruch eines Hamburger Fischmarktes. Aiwanger: „Hier besteht dringend Handlungsbedarf zum Schutz unserer Traditionen, der Landwirtschaft, des Handwerks und damit unserer Heimat.“
Ähnliche Regelung wie in Frankreich gefordert
Der Geruch von Stall oder das Geläut von Kirchenglocken oder eben die Auswirkungen von Weidekühen sollen nach dem bayerischen Vorschlag als „Sinneserbe“ von den jeweiligen Landesregierungen durch Rechtsverordnungen so gestellt werden, dass sie nicht mehr als erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen gelten. Eine ähnliche Regelung kommt in Frankreich bereits heute zur Anwendung. Bei gerichtlichen oder behördlichen Bewertungen von Klagen gegen diese landestypischen Gerüche oder Geräusche könne damit auch von vornherein mehr Rechtssicherheit geschaffen werden.
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie / RNRed