Der BdSt hat sich kritisch zum angekündigten Milliarden-Paket des Bundesfinanzministers geäußert. Die Organisation bescheinigt den Maßnahmen einen zu kleinen Rahmen, der extrem ausgeweitet werden müsste, um gerade Familien im kommenden Winter gerecht zu entlasten. Der Bund liefert konkrete Rechenbeispiele für die Steuerentlastungen.
Verbesserungen beim Grundfreibetrag und beim Kindergeld sowie beim Inflationsausgleich durch die Einkommensteuer: Finanzminister Christian Lindner will die Bürger im kommenden Jahr um 10 Milliarden Euro entlasten, in einem weiteren Schritt im Jahr 2024 sollen weitere vier Milliarden Euro hinzukommen.
Maßnahmen unzureichend
Der Bund deutscher Steuerzahler sieht dies als einen begrüßenswerten Schritt. Jedoch gehen dem BdSt die angekündigten Schritte nicht weit genug: „Es handelt sich nicht um ein echtes Entlastungspaket, sondern nur um einen teilweisen Ausgleich der extrem hohen Belastung“, betont BdSt-Präsident Reiner Holznagel. „Zudem steckt nicht nur ein politischer Wille dahinter, sondern vor allem eine gesetzliche Verpflichtung.“ Freibeträge für Kinder und Erwachsene müssten generell per Gesetz an Preissteigerungen angepasst werden, betont die Organisation.
Kurz vor der Präsentation der geplanten Steueränderungen durch Minister Lindner fordert der Verband deshalb umfassende Entlastungen durch den kompletten Abbau der kalten Progression. Die Inflationsrate müsse im Einkommensteuertarif direkt abgebildet werden, so der BdSt weiter.Präsident Holznagel fordert mit Blick auf die aktuelle Rekordinflation, die kalte Progression im Einkommensteuerrecht vollständig abzubauen – und zwar mit einem „Tarif auf Rädern“ und auf der Grundlage aktueller Inflationsprognosen. „Der Staat darf nicht zum Inflationsgewinnler werden!“, warnt Holznagel und fasst die BdSt-Kritik zusammen: Die Ampel hatte den Tarif 2022 kürzlich reformiert und hätte damit die kalte Progression 2022 zwar gedämpft, aber nicht komplett beseitigt.
Konkreter Nachholbedarf: Die Zahlen im Überblick
Derzeit sei mit einer Jahresinflation 2022 von sieben Prozent zu rechnen. Die Regierung hätte aber lediglich den Grundfreibetrag 2022 um drei Prozent zusätzlich angehoben. Vergleicht man laut BdSt den geltenden Tarif 2022 mit einem fiktiven Tarif 2022, bei dem sieben Prozent Inflation berücksichtigt wären, ergäbe sich folgender Reformnachholbedarf 2022, wie das Deutsches Steuerzahlerinstitut (DSi) errechnet hat:
- Single mit Monatsbrutto 2.500 €: Reformnachholbedarf 2022/nötige Steuerentlastung zum vollständigen Abbau der kalten Progression 2022 = 104 €
- Single mit Monatsbrutto 4.000 €: Reformnachholbedarf 2022/nötige Steuerentlastung zum vollständigen Abbau der kalten Progression 2022 = 224 €
- Doppelverdienerfamilie, 2 Kinder, Monatsbrutto je Partner 3.000 €: Reformnachholbedarf 2022/nötige Steuerentlastung zum vollständigen Abbau der kalten Progression 2022 = 278 €
- Doppelverdienerfamilie, 2 Kinder, Monatsbrutto je Partner 3.500 €: Reformnachholbedarf 2022/nötige Steuerentlastung zum vollständigen Abbau der kalten Progression 2022 = 356 €
Reformation der Einkommensteuer gefordert
Das Fazit des BdSt-Präsidenten fällt ernüchternd aus: „Das aktuelle Neun-Euro-Ticket und ein aktionistischer Tankrabatt helfen nicht grundsätzlich weiter. Die Politik muss sich jetzt darauf vorbereiten, dass wir in diesem Herbst deutliche Entlastungen brauchen, damit die Menschen sprichwörtlich nicht im Kalten gelassen werden.“ Dazu brauche es den Mut der Politik einen großen Wurf zu wagen und den Einkommensteuertarif systematisch zu reformieren, schließt Holznagel.
Bund der Steuerzahler Deutschland e.V. / RNRed