Für mehr Tierschutz in der Mastrinderhaltung liegt nun die Bayerische Tierschutzleitlinie für die Haltung von Mastrindern und Mutterkühen vor. Für Minister Glauber ist die neue Verordnung ein wichtiger Baustein zur Stärkung des Tierschutzes in Bayern.
Die neue Tierschutzleitlinie schafft Klarheit und Rechtssicherheit für Mäster, Mutterkuhhalter, Betriebsberater und Kontrollbehörden. Sie beschreibt die wesentlichen Anforderungen an eine tierschutzkonforme Haltung und bietet darüber hinaus vertiefte Informationen für Tierhalter. Bayerns Umwelt- und Verbraucherschutzminister Thorsten Glauber äußerte sich heute zur wegweisenden Leitlinie.
„Tierschutz ist ein hohes Gut“
Glauber hob in einem persönlichen Statement hervor, wie wichtig die Richtlinie für Erzeuger und Tiere ist: „Tierschutz ist ein hohes Gut. Für weitere Verbesserungen beim Tierschutz brauchen wir den Schulterschluss aller Beteiligten. Die Leitlinie ist Ergebnis eines erfolgreichen Dialogs von Verbänden, Behörden und Wissenschaft. Wir alle wollen Lebensmittel von gesunden Tieren aus tiergerechter Haltung.“ Zur Haltung von Mastrindern und Mutterkühen lägen nun klare Vorgaben vor, die gemeinsam erarbeitet worden seien und so den Tierschutz in besonderem Maße stärken würden, bestätigt der Minister. „Es ist der Arbeitsgruppe gelungen, eine gute Grundlage für mehr Tierschutz bei der Rinderhaltung in Bayern zu schaffen“, schließt Glauber. Mit der neuen Tierschutzleitlinie sollen vor allem die überwiegend kleinen bayerischen Betriebsstrukturen der Rindermast bei der Auslegung der tierschutzrechtlichen Vorschriften besser berücksichtigt werden können.
Lücke in Gesetzgebung geschlossen
Die unter der Federführung des Umweltministeriums erarbeitete Bayerische Tierschutzleitlinie für die Haltung von Mastrindern und Mutterkühen schließt für bayerische Rinderbetriebe eine Lücke in der nationalen Tierschutzgesetzgebung, denn für Rinder von über sechs Monaten fehlte es bisher an speziellen Tierschutzregelungen. Bislang galten hier allein die allgemeinen Tierschutzvorgaben, nach dem jeder Tierhalter seine Tiere nach deren Art und Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen muss.
Durch die Mitarbeit von Rinderhaltern und Fachexperten aus der landwirtschaftlichen Beratung ist eine gut verständliche und in der Praxis anwendbare Leitlinie entstanden. Sie unterstützt Tierhalter, Berater und Behörden gleichermaßen bei der tierschutzfachlichen Beurteilung von bestehenden Mastrinder- und Mutterkuhhaltungen und bei der Planung von Neu- und Umbauten.
Verschiedene Stellen involviert
In der Arbeitsgruppe haben neben dem Umweltministerium das Landwirtschaftsministerium, das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, die Landesanstalt für Landwirtschaft sowie der Bayerische Bauernverband, der Fleischrinderverband Bayern, das Landeskuratoriums der Erzeugerringe für tierische Veredelung, die Landesvereinigung für den ökologischen Landbau in Bayern und die Hochschule Weihenstephan-Triesdorf mitgewirkt.
Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz / RNRed