Ältere Menschen bleiben oft in einer zu großen Wohnung, da sie Angst haben, sich die Miete bei einem Umzug nicht mehr leisten zu können. Gleichzeitig finden vor allem Familien wegen der Wohnungsnot oft keine passende Unterkunft. Bayern fordert deshalb gleichbleibend günstige Mieten bei einem Umzug in kleinere Wohnungen.
Wohnraummangel und Mietpreisanstieg bleiben eine große Herausforderung unserer Zeit. Bayern setzt sich dafür ein, „stille Wohnraumreserven“ zu nutzen, also jeden Wohnraum auch tatsächlich zu nutzen. Der Vorsitzende der 93. Justizministerkonferenz und bayerische Justizminister Georg Eisenreich erläutert, dass viele Mieterinnen und Mieter bis ins hohe Alter in den Wohnungen blieben, die sie früher mit der ganzen Familie bewohnt hätten. Dabei würden sich laut Studien viele ältere Mieterinnen und Mieter den Umzug in eine kleinere, bedarfsgerechte Wohnung wünschen. „Was sie abschreckt, sind höhere Mieten. Viele haben noch günstige Altverträge und können oder wollen sich die aktuellen Mieten, die sie bei einem neuen Mietvertrag zahlen müssten, schlicht nicht leisten. Deshalb wollen wir einen rechtlichen Bestandsschutz für günstige Mieten bei einem Umzug in kleinere Wohnungen schaffen“, so Eisenreich.
Menschen mit normalem Einkommen sollen sich Leben in Ballungsräumen weiter leisten können
Bayern bringt dazu einen Antrag, dem Hamburg beigetreten ist, bei der 93. Justizministerkonferenz in Berlin am morgigen Donnerstag, den 10. November, ein. Ziel ist es, eine Regelung zur zusätzlichen Entlastung der Wohnungsmärkte zu schaffen. Minister Eisenreich erklärt: „Wir wollen, dass sich Menschen mit normalen Einkommen, Familien und Senioren das Leben in den Ballungsräumen weiter leisten können. Einfache Lösungen gibt es hier nicht. Wir brauchen ein Bündel an Maßnahmen von Kommunen, Land und Bund in verschiedenen Bereichen.“ Die in vielen Mieterhaushalten vorhandenen stillen Wohnraumreserven seien dabei ein bislang zu wenig beachteter Ansatzpunkt.
Menschen unterstützen und Wohnungsmarkt entlasten
Hamburgs Justizsenatorin Anna Gallina betont: „Wir sorgen damit für eine zusätzliche Entlastung auf dem angespannten Wohnungsmarkt. Wir unterstützen so Menschen, die in eine kleinere Wohnung ziehen wollen, und nehmen Druck vom Wohnungsmarkt insgesamt. Wir wollen, dass hier eine klare, rechtssichere und verlässliche Regelung geschaffen wird.“ Möglich sei eine Regelung, die Mieterinnen und Mieter, die in eine kleinere Wohnung zum Beispiel in derselben Wohnanlage eines Großvermieters wechseln wollen würden, Bestandsschutz hinsichtlich des Mietniveaus gewähre, so Gallina.
Wohnungswechselmodell soll zusätzlichen Wohnraum für Familien schaffen
Laut Studien bietet die Erleichterung von „Umzügen im Alter“ vor allem in Großstädten großes Potenzial, um zusätzlichen Wohnraum insbesondere für Familien verfügbar zu machen. Eisenreich erläutert: „Ich möchte einen Anreiz für alle umzugswilligen Mieter schaffen, nicht benötigten Wohnraum freizugeben. Deshalb schlage ich ein gesetzliches Wohnungswechselmodell vor, von dem alle Seiten profitieren können.“ Der Vorteil für den Mieter, der sich verkleinert: Die neue Anfangsmiete bleibt auf den bisherigen Quadratmeterpreis beschränkt. Der Vorteil für den Vermieter: Er kann sogar wirtschaftlich profitieren, wenn er dann statt einer kleinen Wohnung eine größere Wohnung neu vermieten kann. Eine vergünstigte Neuvertragsmiete scheitert bislang häufig an internen Wirtschaftlichkeits- und Gleichbehandlungsvorgaben von Wohnungsbaugenossenschaften und anderen Großvermietern. Minister Eisenreich betont: „Jetzt ist Berlin gefordert. Ich fordere den Bundesjustizminister auf, den Vorschlag zeitnah umzusetzen.“
Bayerisches Staatsministerium der Justiz / RNRed