Aus Sicht des Parlamentarischen Staatssekretärs im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMU), Christian Kühn, ist der Ausstieg aus der „Hochrisikotechnologie“ Atomkraft aus Sicherheitsgründen „auch in diesen Zeiten richtig“. Gegenstimmen sehen Kernkraftwerke „als dritte Klimaschutzsäule neben Sonne und Wind“.
Der Parlamentarischen Staatssekretärs im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMU), Christian Kühn, sprach sich für den 2011 beschlossenen Ausstieg aus der „Hochrisikotechnologie“ Atomkraft aus. „Auch in diesen Zeiten multipler Krisen“ sei dies richtig. Das machte Kühn während einer öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses am Mittwochvormittag deutlich. Den angedachten Streckbetrieb der drei noch laufenden Atomkraftwerke bis zum 15. April 2023 halte er aus Sicherheitsperspektive für vertretbar. Eine Laufzeitverlängerung indes bräuchte „erhebliche Investitionen in den Kraftwerken, um die Sicherheit auf dem gleichen Niveau zu gewährleisten“, sagte der BMU-Staatssekretär.
19 Professorinnen und Professoren für sofortige Aufhebung des Atomausstiegs-Paragrafen
Für den Weiterbetrieb der deutschen Atomkraftwerke „als dritte Klimaschutzsäule neben Sonne und Wind“ plädiert indes Professor André Thess, Institutsleiter am Lehrstuhl für Energiespeicherung der Universität Stuttgart, in seiner 58.471-mal mitgezeichneten öffentlichen Petition (ID 136760), die Grundlage der Sitzung war. Darin verweist Thess auf die „Stuttgarter Erklärung“ vom 25. Juli 2022, in der 19 erstunterzeichnende aktive Professorinnen und Professoren deutscher Universitäten die sofortige Aufhebung der Atomausstiegs-Paragrafen im Atomgesetz und eine Prüfung der sicherheitstechnischen Betriebserlaubnis fordern, um deutschen Kernkraftwerken den Weiterbetrieb zu ermöglichen.
Abwägung zwischen den Risiken des Klimawandels und den Risiken durch Atomkraft nötig
Die Unterzeichnenden plädierten für den Weiterbetrieb der aktuell laufenden Atomkraftwerke über den 15. April 2023 hinaus, sowie für die Wiederinbetriebnahme der Ende 2021 stillgelegten AKW, sagte der Petent. Es brauche eine Abwägung zwischen den Risiken des Klimawandels und den Risiken der Kernenergie beziehungsweise Atomkraft. Dazu müsse es eine breite öffentliche Diskussion „auf wissenschaftlicher Basis“ geben. Seiner Auffassung nach ist die Abschaltung von Kernkraftwerken „mitten in einer Energiekrise“ ein Risiko für 83 Millionen Bürger. Das Risiko eines Black-Outs habe auch die Bundesregierung erkannt und als Reaktion darauf Kohlekraftwerke wieder in Betrieb genommen. Dies stehe aber im Widerspruch zu den deutschen Emissionszielen, sagte Thess.
„Wir haben bis heute keine sichere Endlagerung für die Atomabfälle“
BMU-Staatssekretär Kühn machte während der Sitzung auf Probleme der Lagerung atomarer Abfälle aufmerksam. „Wir haben bis heute in Deutschland, aber auch weltweit keine sichere Endlagerung für die Atomabfälle“, sagte er. Kühn wies zugleich Vorwürfe zurück, bei der Prüfung der Laufzeitverlängerung seien den Ministeriumsmitarbeitern Vorgaben gemacht worden, damit das entsprechende Gutachten „grüner Ideologie“ entspreche. Das BMU sei die Institution, die sich seit vielen Jahrzehnten um die nukleare Sicherheit in Deutschland kümmere, so Kühn.
Stefan Wenzel, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), betonte, auch abweichende Meinungen seien selbstverständlich in die Entscheidung des Ministeriums eingegangen. Beim „Stresstest“ habe es eine hohe Transparenz gegeben. Die Ergebnisse seien, „anders als in der Vergangenheit“, veröffentlicht worden.
Atomkraft: Warnung vor neuen Abhängigkeiten gegenüber Russland
Wenzel warnte auch mit Blick auf die für den Weiterbetrieb der AKW benötigten Brennelemente vor neuen Abhängigkeiten. 50 Prozent der Brennelemente befänden sich in den Händen Russlands. Damit käme man vom Regen in die Traufe, weil die Abhängigkeit hier noch größer sei. Was die CO2-Emissionen angeht, so verwies der BMWK-Staatssekretär darauf, dass diese bei Atomstrom bis zu zehnmal so hoch seien wie bei der Windkraft, wenn auf den gesamten Prozess geschaut werde.
80-prozentige Abhängigkeit von chinesischen Rohstoffen bei Photovoltaik
Die den Petenten begleitende Historikerin Anna Veronika Wendland sieht indes bei Uran kein dem leitungsgebundenen Energieträger Erdgas ähnelndes Abhängigkeitsverhältnis. Der einmal beschaffte Brennstoff könne auf dem Gelände des AKW „ohne Mühen“ vorgehalten werden. Im Übrigen gebe es bei der Photovoltaik eine 80-prozentige Abhängigkeit von chinesischen Rohstoffen und chinesischen Anlagenbauern.
„Hätte Isar 2 in Tschernobyl gestanden, würden wir den Namen nicht kennen“
Wendland betonte zugleich die hohe Sicherheit deutscher Atomkraftwerke. „Hätte Isar 2 in Tschernobyl gestanden, würden wir den Namen nicht kennen“, sagte sie. Das gleiche gelte höchstwahrscheinlich auch für Fukushima, da die Hochwassersicherheit deutscher AKW höher liege.
Todesopfer bei Kohlekraft deutlich über jener der Kernkraft
Petent Thess plädierte dafür, anstelle von Begrifflichkeiten wie Hochrisikotechnologie lieber Zahlen und Fakten als Grundlage für die Diskussion einzusetzen. Nehme man die relevante Zahl der „Todesopfer pro produzierter Terawattstunde“, so liege diese bei der Kohlekraft deutlich über jener der Kernkraft, sagte er.
Einig waren sich Petenten und Ministeriumsvertreter, dass ohne die angesichts des geplanten Atomausstiegs ausgesetzte Periodische Sicherheitsüberprüfung (PSÜ) eine Weiternutzung der Kraftwerke über den 15. April 2023 nicht möglich sei. Die PSÜ werde nicht nachgeholt, weil sie für den Streckbetrieb nicht benötigt werde und die Kraftwerke im Anschluss nicht mehr im Leistungsbetrieb verblieben, sagte BMU-Staatssekretär Kühn. Anders als von den Petenten dargestellt, sei die PSÜ mehr als nur eine Datenanalyse, die im Verwaltungsgebäude des Kraftwerkes stattfindet. „Das ist nicht nur eine Papierarbeit, sondern eine längere Überprüfung des gesamten Kraftwerks hinsichtlich des neuesten wissenschaftlichen Standes der Technik“, sagte Kühn. Es sei nicht abschätzbar, welche zusätzlichen Arbeiten für den Betrieb der Anlage sich daraus ergäben.
Deutscher Bundestag / RNRed