In Angesicht der steigenden Lebensmittelpreise hat die Fraktion der Linken im Bundestag einen Gesetzesentwurf vorgeschlagen, der das Containern – also das „Retten“ noch genießbarer Lebensmittel aus Müllbehältnissen – entkriminalisieren soll. Hierfür müssten Bundestag und Bundesrat zustimmen.
Die Fraktion Die Linke will das sogenannte Containern entkriminalisieren, wie der Bundestag am heutigen Mittwoch, dem 16. November, bekannt gegeben hat. Dabei handelt es sich um die Entnahme noch genießbarer Lebensmittel aus Abfallcontainern von Supermärkten. Wie die Fraktion in einem Gesetzentwurf ausführt, können solchen Taten gegenwärtig als Diebstahl eingeordneten werden.
Studienergebnisse: 80 Prozent von Befragten gegen Strafbarkeit
Die Fraktion verweist auf Umfragen, nach denen sich 80 Prozent der Befragten gegen eine Strafbarkeit aussprechen würden. „In der aktuellen Situation der steigenden Lebensmittelpreise kann eine Strafbarkeit von Menschen, die sich noch genießbare Lebensmittel aneignen, noch weniger gerechtfertigt werden“, führt die Fraktion aus.
Wie sieht der Gesetzesentwurf aus?
Zur Umsetzung sieht der Gesetzentwurf eine Änderung im Paragraf 248a Strafgesetzbuch („Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen“) vor. Danach soll von einer Strafverfolgung dann abgesehen werden, „wenn sich die Tat auf Lebensmittel bezieht, die vom Eigentümer in einem Abfallbehältnis, welches der Abholung und Beseitigung durch einen Entsorgungsträger dient, deponiert oder anderweitig zur Abholung bereitgestellt wurden“.
Prozedere der Gesetzesänderung
Damit der Gesetzesentwurf, der durch die Fraktion der Linken im Bundestag eingebracht wurde, durchgesetzt werden kann, müssen drei Lesungen gehalten werden. Unter Lesungen versteht man Beratungen mit Aussprachen und Gesetzesänderungen im Plenum des Bundestags. Währenddessen erarbeiten Ausschüsse im Bundestag weitere mögliche Änderungen und Vorschläge. Erst nach der dritten Lesung wird über den Gesetzesentwurf abgestimmt – sollte eine Mehrheit gefunden werden, wird das Gesetz an den Bundesrat weitergegeben, welcher über das Inkrafttreten entscheidet. Aber erst nach einer Prüfung der Verfassungsmäßigkeit durch den Bundespräsidenten kann das neue Gesetz verkündet werden.
Deutscher Bundestag/RNRed