Alle Jahre wieder finden Aktionstage wie der Black Friday oder der Cyber Monday statt. Während die Verkaufszahlen der Unternehmen in die Höhe schießen, machen Verbraucher beim Kauf oft gar kein so gutes Schnäppchen, wie sie denken. Diesem Missstand soll jetzt entgegengewirkt werden.
Am Freitag, den 25. November, findet der diesjährige Black Friday statt, dem Rabattjäger weltweit entgegenfiebern. Besonders im Monat November locken Unternehmen mit Aktionstagen wie Black Friday oder Cyber Monday zum Kauf. Weil Verbraucher sich das vermeintliche Schnäppchen nicht entgehen lassen wollen, schnellen in immer mehr Branchen die Verkaufszahlen an diesen Tagen in die Höhe. Viele Kunden wissen jedoch nicht, dass sie beim Kauf allzu oft gar kein so gutes Schnäppchen machen, wie sie denken. Dem soll die neue Preisangaben-Verordnung ein Ende setzen.
Zustandekommen von Fake-Schnäppchen
Der Grund für den häufigen Irrtum seitens der Verbraucher liegt in der intransparenten Preisgestaltung der Händler. Bisher konnten Verkäufer Preise vor einem Aktionstag kurzfristig erhöhen, um sie im Anschluss wieder herabzusetzen und mit hohen Rabatten zu werben. Für den Verbraucher sind solche kurzzeitigen Preisanstiege in den seltensten Fällen ersichtlich, sodass er seinen Aktions-Kauf mit dem Gefühl abschließt, ein gutes Geschäft gemacht zu haben.
Verordnung verpflichtet zu mehr Transparenz
Die neue Preisangaben-Verordnung ist seit Mai 2022 gültig und erlegt Verkäufern zusätzliche Pflichten auf. Konkret werden sie dazu verpflichtet, den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage als Vergleichsgröße anzugeben, wenn sie ein Produkt mit einem Rabatt bewerben. Verbraucher sollen so die tatsächliche Ersparnis besser einschätzen können. Ziel ist es, die eben beschriebenen kurzfristigen Preiserhöhungen zu verhindern.
Kritik von Verbraucherschützern
Carina Schütz vom VerbraucherService Bayern kritisiert, dass mit der Verordnung nicht alle Unklarheiten ausgeräumt seien, die an Aktionstagen auf Verbraucher zukommen. Beispielsweise orientieren sich Rabatte meist an der unverbindlichen Preisempfehlung. Diese entspreche wiederum nur selten dem tatsächlichen Verkaufspreis. Auch seien sogenannte Fake-Shops immer schwerer zu erkennen und stellen eine Gefahr für Verbraucher dar, vor allem, wenn diese gerade auf Schnäppchen-Jagd sind. Vom Verbraucherverband wird daher empfohlen, auf Spontankäufe zu verzichten. „Wer sich dennoch hinreißen lässt und es sich im Anschluss anders überlegt, hat in der Regel 14 Tage Zeit, den Widerruf zu erklären“, betont Schütz.
Weiterführende Informationen stellt der VerbraucherService Bayern hier zur Verfügung.
VerbraucherService Bayern / RNRed