Vertreter der Bürgerinitiative zum Bürgerbegehren zur Gelben Tonne im Landkreis Regensburg reichen vor dem Verwaltungsgericht Klage gegen den Ablehnungsbescheid des Landgerichts ein. Ihrer Auffassung nach könnten die Müllgebühren mit der Gelben Tonne sogar sinken. Sie attackieren auch Landrätin Tanja Schweiger scharf.
Nachdem das Bürgerbegehren zur Einführung einer gelben Tonne das Unterschriftenquorum von fünf Prozent erreicht beziehungsweise überschritten hatte, wurde dieses trotzdem als unzulässig eingestuft. Die Kommunalabteilung des Landratsamts in Regensburg begründete die Unzulässigkeit mit einem Täuschungs- und Irreführungsverbot. Vertreter der Bürgerinitiative reichen nun jedoch Klage vor dem Verwaltungsgericht gegen den Ablehnungsbescheid des Landgerichts ein. „Wir lassen den Vorwurf der Irreführung nicht stehen und er wird auch vor Gericht nicht haltbar sein“, erklärt Peter Aumer. Die juristische Expertise, die Aumer und seine Mitstreiter von zwei Kanzleien eingeholt haben, mündet nun in einer knapp 40-seitigen Klage, die die Bürgerinitiative zum Jahreswechsel gegen den Bescheid aus dem Landratsamt beim Verwaltungsgericht Regensburg eingereicht hat.
Die Klageschrift widerlege alle Punkte die in dem Bescheid als irreführend dargestellt wurden mit eindeutigen Fakten, so die Vertreter der Bürgerinitiative. Darüber hinaus würden sie eine tendenziöse Arbeit der Kreisverwaltung feststellen. Sie kritisieren, dass das Landratsamt lediglich allgemeine Aussagen zum Sammelsystem aufzähle anstatt die offizielle Unterschriftenliste mit den Begründungen zu prüfen. Die Initiative kritisiert in diesem Zusammenhang auch, dass die Landrätin diese vermeintlich falschen Aussagen zum Teil wörtlich in ihrer eigenen Haushaltsbefragung verwendet.
Vertreter der Bürgerinitiative sprechen von undemokratischem Verhalten
„Kämpft Frau Schweiger für die Menschen in ihrem Landkreis, oder hofiert sie ein privatwirtschaftliches Unternehmen, das die für sich selbst billigste Lösung haben will?“ fragt Matthias Beer, ebenfalls Vertreter der Bürgerinitiative. Immerhin hätten mehr als 18.000 Landkreisbürgerinnen und Bürger dafür votiert, in einem Bürgerentscheid alle Wahlberechtigten im Landkreis abstimmen zu lassen. Und, so Beer weiter: „Wir klagen, weil wir das Recht dieser Bürgerinnen und Bürger einfordern. Wir klagen, weil wir für ein demokratisch legitimiertes und basisdemokratisches System stehen. Als dritter und wichtigster Grund: Wir klagen, weil ein derart undemokratisches Verhalten in Bayern keine Schule machen darf. Ansonsten wäre in Zukunft kein Bürgerentscheid in Bayern mehr durchführbar.“
„Die Landrätin flunkert, wenn sie mit ihrer Postkartenaktion von einer sachlichen und ausgewogenen Information spricht“, so der JU-Kreisvorsitzende Florian Hoheisel. Die Fragestellung auf der Karte ist bei der Gelben Tonne mit einer Fülle von Hinweisen auf mögliche Gerichtsverfahren versehen. „Es ist doch die Aufgabe von Frau Schweiger, Verträge zu schließen, die dem Wunsch der Landkreisbürger entsprechen und darüber hinaus rechtssicher sind. Dafür wurde sie gewählt“, erklärt Matthias Beer.
Bescheid ignoriere Fakten
Arbeitet man den Ablehnungsbescheid aus dem Landratsamt durch, so würden nur Fakten und Tatsachen herangezogen, die der Landrätin ins Bild passen: „Für uns zeigt das ein schräges Bild vom Demokratieverständnis von Frau Schweiger“, erklären die Vertreter des Bürgerbegehrens. Andere Fakten wiederum würden ausgeblendet, da sie zu dem Tenor „Irreführung“ nicht passten. Anders sei es nicht zu erklären, warum der Bescheid die von der Bürgerinitiative genannte Verdoppelung der Sammelmenge als Irreführung bezeichnet. „Immerhin prognostiziert das Gutachten, das der Landkreis Regensburg selbst in Auftrag gegeben hat, eine Verdoppelung. Auch Zahlen aus anderen Landkreisen belegen das“, so Aumer weiter.
„Wenn ich mir die Einlassungen der Landrätin in den Medien ansehe und anhöre, dann zeigt sich ein anderes Bild“, ergänzt Matthias Beer. Er kann die im Bescheid unterstellte Täuschung zum Erhalt der Wertstoffhöfe nicht nachvollziehen: „Die Landrätin selbst sagt im TVA-Interview am 16. November und in den FAQs auf der Website des Landkreises, dass die Wertstoffhöfe beispielsweise mit kürzeren Öffnungszeiten erhalten bleiben können.“
„Die gleiche Begründung gilt übrigens auch für das Argument, dass die Müllgebühren durch die Einführung der Gelben Tonne stabil bleiben können“, fährt Beer fort. Der Bescheid des Landratsamtes unterstelle eine Irreführung bei der Forderung nach ebendiesen. Dabei erklärt die Landrätin selbst im Entsorgungskalender und im Internet, wie stabile Müllgebühren auch bei Einführung eines Holsystems, wie der Gelben Tonne, möglich sind. „Uns verwundert, dass sie diese Idee zum Zeitpunkt der Erstellung des Bescheides noch nicht hatte. Wir hätten es ihr sagen können, hätte Sie uns in Sachen Bürgerentscheid nur ein einziges Mal gehört“, so Beer.
„Weniger Wertstoffe in der schwarzen Tonne“?
„Wir gehen sogar noch einen Schritt weiter“, ergänzt Florian Hoheisel, „denn mit der Gelben Tonne werden viele Haushalte weniger Wertstoffe in die schwarze Tonne geben, deren Inhalt teuer in Schwandorf in der Müllverwertungsanlage verbrannt wird – ein Gewinn für Mensch und Umwelt.“ Für die Initiatoren sind die juristischen Winkelzüge ein Indiz für einen schlechten politischen Stil. „Wir haben in den vergangenen Wochen sehr viel Zuspruch von Bürgerinnen und Bürgern erhalten. Darum haben wir die Klage eingereicht“, so Hoheisel.
Einen ausführlichen Artikel zum Thema Mülltrennung, in der die Vor- und Nachteile einer Gelben Tonne/Gelber Sack von Expert:innen erläutert werden, finden Sie im Artikel: Mülltrennung bringt nichts?! - von Gelben Säcken und Wertstoffhöfen.
Tipps, was wirklich alles in den Gelben Sack muss, erfahren Sie im Artikel: Was muss in den Gelben Sack? Konkrete Tipps zur Mülltrennung.
CHRISTLICH-SOZIALE UNION / RNRed