Die Stadtratsfraktion Brücke will zeitnah einen Antrag diskutieren lassen, mit dem Ziel, E-Scooter-Verleih-Firmen zur Einführung von festgelegten Abstellorten zu verpflichten. Die Fraktion begründet diesen Schritt mit den möglichen Gefahren durch herumliegende Scooter und den möglichen Mehreinnahmen der Stadt. Als Vorbild sollen andere bayerische Großstädte dienen.
Nach Angaben der Brücke soll die Verwaltung der Stadt damit beauftragt werden, zusammen mit den Betreibern von E -Scooter-Verleihen ein System einzuführen, das feste Abstellorte für deren Scooter festlegt und die Nutzer dazu verpflichtet, die Geräte nach der Beendigung einer Fahrtdort abzugeben. Des Weiteren soll geprüft werden, ob und inwiefern Gebühren für die Leihfahrzeuge erhoben werden können.
E-Scooter sind nicht unumstritten. Während sich viele mittlerweile an den Anblick der Roller gewöhnt haben, bleibt das häufige Wechseln der lokalen Anbieter auffällig. Besonders großen Ärger lösen laut Fraktion Brücke immer wieder achtlos hinterlassene Leih-Scooter aus, die beispielsweise Geh- oder Durchgangswege versperren. Hierdurch würden einfach vermeidbare Verkehrsrisiken entstehen. Auch häufen sich in den letzten Monaten Meldungen über Nutzer, die die E-Scooter zum Teil auch stark alkoholisiert nutzen. Negative Aspekte überschatten laut Brücke in der Wahrnehmung dabei häufig den eigentlich Wert, den die Roller für ein multimodales Verkehrskonzept mitbringen würden. Gerade für die sogenannte Erste und Letzte Meile würden sich die kleinen und wendigen Gefährte anbieten.
Vorbild München
Wie das Beispiel der Landeshauptstadt München zeige, reiche es aber leider nicht, sich auf die Eigenverantwortung der Nutzerinnen und Nutzer zu verlassen, so die Brücke. Ein Teil der Verantwortung liege auch bei den Unternehmen, die die Scooter aus gewerblichem Interesse anbieten und damit den öffentlichen Raum beanspruchen würden. Diese sollten deshalb aus Sicht der Brücke in die Pflicht genommen werden, indem nach Münchner Vorbild ausreichend Parkzonen markiert werden würden. Nutzer der Verleihdienste könnten ihre gebuchten Fahrten nur dann beenden, wenn Sie sich in einem der kartierten Bereiche befinden. Das bedeutet auch, dass bei Missachtung der Regel die Mietkosten weiterlaufen. Durch die ohnehin verbaute GPS-Technik in den Rollern ist eine solche Funktion schnell einführbar. Um auch wirklich sicherzustellen, dass das Leihgerät ordnungsgemäß abgestellt wurde, müsse dem vermietenden Unternehmen in manchen Fällen außerdem ein Foto des Gefährts am Abstellort übermittelt werden, so die Brücke.
Gebühren pro Fahrzeug und Jahr möglich
Ähnliche Konzepte seien in vielen bayerischen Städten inzwischen gang und gäbe. So habe neben München auch Nürnberg und Erlangen derartige Veränderungen der Sondernutzungssatzung beschlossen oder umgesetzt. In anderen Städten wie beispielsweise Köln werden außerdem inzwischen auch Gebühren pro Fahrzeug und Jahr erhoben. Auch diese Möglichkeit sollte aus Sicht der Brücke von der Verwaltung geprüft werden. Durch einfache Maßnahmen ließe sich die Verkehrssicherheit verbessern und gleichzeitig fände eine optische Aufwertung des öffentlichen Raumes statt, so die Brücke abschließend.
Stadtratsfraktion Brücke / RNRed