Die beiden Bundesländer Bayern und Nordrhein-Westfalen streben die zukünftige Nutzung künstlicher Intelligenz in der Justiz an. Dafür wollen sie in einem gemeinsamen Forschungsprojekt ein neues juristisches Sprachmodell entwickeln.
In einem Forschungsprojekt entwickeln und erproben Bayern und Nordrhein-Westfalen ein speziell auf die Bedürfnisse der Justiz abgestimmtes Sprachmodell. Denn: Sprachmodelle wie ChatGPT sind die neuen Stars der Tech-Branche und breiten sich in hohem Tempo in vielen Bereichen aus. Sie beantworten selbstständig Fragen, lösen Rätsel oder schreiben Texte. Auf dem zweiten Digitalgipfel am 25. Mai wurde deshalb beschlossen, dass das Projekt priorisiert wird. Zur Finanzierung des Forschungsvorhabens werden Bayern und NRW Mittel aus der Digitalisierungsinitiative für die Justiz beantragen.
Justizminister Eisenreich erklärt Gedanken hinter dem Projekt
„Wir wollen die Chancen der Digitalisierung nutzen, ohne dabei die Risiken aus dem Blick zu verlieren. Deshalb erforschen wir gemeinsam mit Nordrhein-Westfalen den Einsatz künstlicher Intelligenz in der Justiz, erklärt Bayerns Justizminister Georg Eisenreich die Gedanken hinter dem Forschungsprojekt. Es zeige nämlich, dass man neue technologische Entwicklungen für die Justiz nutzen dabei zusammenarbeiten wolle, so Eisenreich weiter.
„Gemeinsames Engagement“
Auch NRW-Justizminister Dr. Benjamin Limbach blickt der Zusammenarbeit optimistisch entgegen: „Wir freuen uns sehr, dass Nordrhein-Westfalen durch das gemeinsame Forschungsprojekt mit Bayern zur künstlichen Intelligenz einen Beitrag zur Modernisierung der Justiz und zur Wahrung der digitalen Souveränität Deutschlands leisten wird.“ Durch gemeinsames Engagement hätte man die Möglichkeit aktiv mitzugestalten, wie mit dem Generativen Sprachmodell der Justiz (GSJ) ein Large Language Model für die Justiz in Zukunft aussehen werde und für welche Zwecke es eingesetzt werden könne, erklärt Limbach.
Mehrere Pilotprojekte zur Erprobung
Auf wissenschaftlicher Ebene wird das Projekt von der Technischen Universität München unter der Leitung des Legal-Tech-Experten Prof. Dr. Matthias Grabmair und der Universität zu Köln unter der Leitung von Prof. Dr. Barbara Dauner-Lieb, Inhaberin des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht und Europäische Privatrechtsentwicklung, erarbeitet. Das Modell soll anhand von mehreren Pilotprojekten, deren Ausgestaltung anhand der Anwenderbedürfnisse unter Anwendung von Legal Design Thinking Methoden erfolgt, erprobt werden. „Mit unserem Projekt wollen wir langfristig den Zugang zum Recht vereinfachen. Zugleich wollen wir unsere durch Massenverfahren und neue Kriminalitätsphänomene stark geforderten Gerichte entlasten", so die beiden Minister.
Bayerisches Staatsministerium der Justiz/RNRed