Ab Dezember 2023 gibt es eine neue Berechnungsgrundlage für den Nutri-Score. Das geht aus einer Pressemeldung des VerbraucherService Bayern hervor. Während Wasser um sein grünes A nicht bangen muss, gibt es auch Verlierer. So wird Milch in Zukunft nicht mehr in der bestmöglichen Stufe zu finden sein.
Der Nutri-Score-Lenkungsausschuss hat aktuell Neuerungen bei der Bewertung von Light-Getränken, Milchprodukten und Pflanzendrinks beschlossen. Die Angabe erleichtert die direkte Vergleichbarkeit von Getränken und soll ab Dezember dieses Jahres Anwendung finden. Welche Vorteile dies für Verbraucher:innen hat, erklärt der VerbraucherService Bayern im KDFB e.V. (VSB).
Was ist der Nutri-Score?
Der Nutri-Score gibt bei verpackten Lebensmitteln einen einfachen Überblick, wie es um die Nährwertqualität eines Produktes steht. Die fünfstufige Farbskala geht von dunkelgrün (A) über gelb (C) bis dunkelrot (E), wobei „A“ für ein gesundes und ausgewogenes und „E“ für ein sehr unausgewogenes Produkt steht.
Wasser bleibt der gesündeste Durstlöscher
Wasser bleibt weiterhin der beste Durstlöscher und behält als einziges Getränk das dunkelgrüne „A“. Fruchtsaft und Fruchtsaftgetränke behalten ebenso die Einteilungen in die Kategorien „C“ bis „E“. Neu ist zukünftig, dass Milch, Milchmischgetränke und Pflanzendrinks nicht mehr zu den festen Lebensmitteln zählen. Sie werden stattdessen bei den Getränken eingestuft. Somit gelten hier die Berechnungsgrundlagen für Getränke. Beispielsweise wird fettarme Milch künftig mit einem hellgrünen „B“ gekennzeichnet. Aktuell darf sie noch das dunkelgrüne „A“ tragen, das ab Dezember 2023 nur noch Wasser vorbehalten ist. Vollmilch findet sich dann in der C-Kategorie. „Ungesüßte Milchprodukte und Pflanzendrinks erhalten dabei eine bessere Bewertung als die gesüßten Varianten“, erklärt Sandra Nirschl, Ernährungsexpertin beim VSB.
Süßstoff führt bald zu Punktabzug
Auch bei Getränken mit süßem Geschmack ändert sich etwas: Getränke mit Süßungsmitteln wie Acesulfam K oder Aspartam erhalten zukünftig Minus-Punkte bei der Bewertung. Dies soll verhindern, dass Hersteller Zucker durch Süßstoffe ersetzen. Nach der neuen Berechnung tragen Light-Getränke mit Süßungsmitteln ein ungesünderes gelbes „C“ anstelle eines hellgrünen „B“.
Ab dem 31. Dezember 2023 besteht eine Übergangsfrist von zwei Jahren, damit bereits gekennzeichnete Ware nicht vernichtet werden muss. „Deshalb ist es in Ausnahmefällen möglich, dass beispielsweise zwei Vollmilch-Flaschen des gleichen Herstellers im Regal zwei verschiedene Nutri-Score-Einstufungen tragen. Ab Januar 2026 gilt dann verbindlich die neue Berechnungsgrundlage“, so Nirschl.
VerbraucherService Bayern im KDFB e.V. / RNRed