Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber fordert, bei der Biosicherheit nicht nachzulassen. Betriebe haben hier die Möglichkeit, das freiwillige Verfahren „Status-Untersuchung ASP“ zu nutzen. Denn auch drei Jahre nach dem Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest in Deutschland, stellt diese nach wie vor eine große Gefahr dar.
Auch drei Jahre nach dem Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Brandenburg ist die Tierseuche nach wie vor eine große Gefahr für die deutsche Schweinehaltung. Bundesweit wurden bisher über 5.500 Fälle beim Wildschwein und acht bei Hauschweinen nachgewiesen. Auch wenn es bislang in Bayern zum Glück noch zu keinem Ausbruch der Seuche gekommen ist, hat Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber erneut zur Wachsamkeit gemahnt. „Ich habe die Befürchtung, dass die Gefahr, die von der ASP für unsere Schweinebestände ausgeht, nicht mehr so in den Köpfen der Beteiligten ist, wie zu Beginn der Seuche. Aber wir dürfen insbesondere bei der Biosicherheit nicht nachlassen“, sagte die Ministerin in München. Sie appellierte deshalb erneut an alle Schweinehalter, die Maßnahmen zur Biosicherheit strikt einzuhalten und regelmäßig zu überprüfen. Zudem sollten die Betriebe das freiwillige Verfahren „Status-Untersuchung ASP“ nutzen.
Schlimmes Tierleid und wirtschaftliche Schäden
Denn eine weitere ASP-Verbreitung, der Eintrag in die Hausschwein- oder Wildschweinbestände würden hohe wirtschaftliche Schäden und schlimmes Tierleid mit sich bringen. Das gelte es auf jeden Fall zu verhindern. Für den Menschen stellt ASP jedoch keine Gefahr dar.
Nach wie vor „hohes Risiko der Einschleppung“
„Vor dem Hintergrund der Seuchenentwicklung auf dem Balkan und in Italien ist es gerade auch in der Reisezeit wichtig, daran zu erinnern, dass nach wie vor ein hohes Risiko der Einschleppung nach Bayern besteht“, warnte Michaela Kaniber. Als Forst- und Landwirtschaftsministerin appellierte sie an alle Bürgerinnen und Bürger, hier besonders achtsam zu sein: „Werfen Sie keine Speisereste einfach weg, sondern entsorgen Sie diese an den Rastplätzen oder auf Wanderungen nur in verschlossenen Müllbehältern!“
Krankheit durch Lebensmittel übertragbar
Denn die Krankheit könne durch Lebensmittel auf Haus- und Wildschweine übertragen werden. Auch die Jägerschaft ist ihren Worten zufolge nach wie vor aufgerufen, alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um die Schwarzwilddichte nachhaltig zu reduzieren und so die Übertragung möglichst zu verhindern. Weitere Informationen zur Afrikanischen Schweinepest gibt es online im Wildtierportal Bayern unter www.wildtierportal.bayern.de/asp.
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten / RNRed