Ist Streik ein Grundrecht oder doch ein Kündigungsgrund? Diese Frage mussten sich laut Angaben der Gewerkschaft ver.di Bayern drei junge Mitarbeitende der Frankfurter Rundschau stellen. Diese hatten sich an einem Warnstreik beteiligt und haben nun ihre Kündigung erhalten.
Die Frage, ob Streik ein Grundrecht oder ein Kündigungsgrund ist, hat sich die Geschäftsführung der Frankfurter Rundschau, die zum Ippen-Konzern gehört, laut der Gewerkschaft ver.di gar nicht erst gestellt: Geschäftsführer Dr. Max Rempel habe drei jungen Kolleg:innen gekündigt, die dem Ressort FR+ angehörten, das für die Multimedia-App der Zeitung und den Klimapodcast zuständig sei. Die drei hatten sich an dem Warnstreik der beiden Gewerkschaften ver.di und DJV Hessen für einen Tarifvertrag beteiligt. Zuvor hatte die Geschäftsführung die Verhandlungen nach zwei Runden abgebrochen, mit dem Warnstreik sollte sie an den Verhandlungstisch zurückgeholt werden.
Offizielle Begründung von Rempel
Geschäftsführer Rempel nutzte dafür die noch laufende Probezeit der drei Kolleg:innen, die teils schon vor Ende des Volontariats übernommen wurden, um ihnen zu kündigen. Bei Kündigungen während der Probezeit, muss der Betriebsrat nicht angehört werden. Die offizielle Begründung von Rempel ist, dass das Ressort FR+ aufgelöst und der Klimapodcast eingestellt werden. Aus Sicht beider Gewerkschaften handelt es sich jedoch um eine gesetzlich nicht erlaubte Strafmaßnahme gegen jene, die ihr Streikrecht wahrnehmen.
„Geschäftsführung der FR rächt sich damit an jungen Kolleg:innen“
Die Landesfachgruppe Medien und die Deutsche Journalist:innen Union (dju) erklären sich solidarisch mit den Betroffenen. „In unseren Augen ist das ein klarer Fall von Union Busting“, sagt Franz Kotteder, Vorsitzender der bayerischen dju in der Landesfachgruppe Medien Bayern, „die Geschäftsführung der FR rächt sich damit an jungen Kolleg:innen für die Teilnahme an Warnstreiks. Man kann daraus immerhin ablesen, was sie vom schönen Begriff der Tarifpartnerschaft wirklich hält.“ Offenbar herrsche in diesem Bereich der Ippen-Gruppe noch das Management nach Gutsherrenart vor.“
Erinnere an „Fall Julian Reichelt“
Das ganze Vorgehen erinnere laut Kotteder an die Vorgänge beim Rechercheteam „Ippen Investigativ“, als der Verleger höchstpersönlich dessen Recherchen zum Fall Julian Reichelt einstellen ließ, beziehungsweise die Veröffentlichung der Ergebnisse verhinderte. „Die jetzigen Kündigungen zeigen erneut ein merkwürdiges Verständnis vom Umgang mit Pressefreiheit und mit Grundrechten“, so Kotteder weiter. Die Ippen-Gruppe, die auch in Bayern viele Zeitungen besitzt, hatte die Frankfurter Rundschau 2018 übernommen.
ver.di Landesbezirk Bayern / RNRed