Die Organspende ist schon lange ein heiß diskutiertes Thema in Deutschland. Nun hat der Bundesrat einen neuen Gesetzesentwurf für die sogenannte Widerspruchslösung bei Organspenden eingebracht. Alle Menschen sollen damit automatisch zum Organspender werden, wenn sie zu ihren Lebzeiten nicht widersprochen haben.
Der Bundesrat hat einen Gesetzentwurf für eine sogenannte Widerspruchslösung bei Organspenden in den Bundestag eingebracht. Damit soll jede Person künftig als Organspender gelten, wenn sie nicht zu Lebzeiten einer Organspende widersprochen hat. Das Recht des Einzelnen, sich für oder gegen eine Organspende zu entscheiden, bleibt aus Sicht des Bundesrats davon allerdings unberührt.
Gesetzentwurf zu Widerspruchslösung bei Organspenden
Die Bundesregierung schreibt in ihrer Stellungnahme zu dem Gesetzesentwurf:
„Angesichts der vielen Patientinnen und Patienten, die auf ein Spenderorgan warten und der anhaltend niedrigen Spenderzahlen wurden insbesondere in der letzten Legislaturperiode eine Vielzahl wichtiger struktureller Maßnahmen im Transplantationsgesetz verankert.“ Unter anderem verweist die Regierung auf bessere Finanzierungsbedingungen und die Errichtung des Registers für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende, „das im März dieses Jahres seinen Betrieb erfolgreich aufgenommen hat“.
Sie schreibt jedoch auch: „Eine Trendwende bei den Organspende-Zahlen ist allerdings bislang nicht eingetreten.“ Vor diesem Hintergrund begrüße die Bundesregierung grundsätzlich Initiativen und Debatten, mit denen die Situation von Menschen verbessert werden kann, die auf ein Spenderorgan warten.
Eine inhaltliche Stellungnahme zu dem konkreten Gesetzentwurf des Bundesrats will die Bundesregierung jedoch nicht abgeben, da es sich „um eine ethische Frage handelt, die als Gewissensentscheidung von den einzelnen Abgeordneten und somit aus der Mitte des Deutschen Bundestags zu beantworten ist“.
Deutscher Bundestag / RNRed