Bayern lehnt den Gesetzentwurf der Ampelregierung für den Einsatz von V-Leuten und Verdeckten Ermittlern weiterhin ab. Justizminister Georg Eisenreich äußert sich dazu ganz klar: „Der Gesetzentwurf ist realitätsfern, legt Strafverfolgern Steine in den Weg und belastet unnötig unsere ohnehin stark geforderten Gerichte.“ Dazu betonte er, dass er keinerlei Verständnis für diese Haltung habe.
Der Deutsche Bundestag plant im Herbst über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Regelung des Einsatzes von Verdeckten Ermittlern und Vertrauenspersonen (V-Leuten) zu beraten. Das Bayerische Staatsministerium der Justiz lehnt das Gesetz in großer Übereinstimmung mit dem bayerischen Innenministerium und den bayerischen Gerichten und Staatsanwaltschaften weiterhin ab.
Ampelregierung wird in schlechtes Licht gerückt
Bayerns Justizminister Georg Eisenreich äußert sich zu diesem Gesetzesentwurf sehr deutlich: „Unser Rechtsstaat muss Bürgerinnen und Bürger schützen. Die Ampelregierung macht mit diesem Gesetz das Gegenteil. Sie will Ermittlungsmöglichkeiten, die sich auch zum Schutz vor extremistischen Anschlägen auswirken, stärker begrenzen. Extremisten, Clan-Kriminelle oder Menschenhändler schotten sich zunehmend ab. Der Einsatz von V-Leuten hat sich in vielen Fällen als – oftmals einziges – wirksames Mittel im Kampf gegen Extremismus und Organisierte Kriminalität erwiesen. V-Leute liefern wichtige Insider-Informationen im Kampf gegen das Verbrechen. Die Neuregelung erschwert den Einsatz von V-Leuten und droht, eine wichtige Ermittlungsmaßnahme zum Enttarnen krimineller Strukturen erheblich zu belasten.“
Georg Eisenreich betont, dass es eine Rechtssicherheit und eine Rechtsklarheit gebe, daher sei ein Reglungsbedarf für solch ein Gesetz nicht notwendig. Insoweit sei nicht nachvollziehbar, warum zur Begründung eines Regelungsbedarfs auf Erkenntnisse aus den NSU-Untersuchungsausschüssen Bezug genommen wird. Dabei ginge es schlicht nicht um strafprozessuale Einsätze von V-Leuten. Der Minister erklärt weiter: „Vor dem Hintergrund der anhaltenden Gefahr durch terroristische Straftaten habe ich keinerlei Verständnis für die Haltung des Bundesjustizministers. Den Worten der der Ampelregierung müssen Taten folgen. Das ist mit diesem Gesetz gerade nicht der Fall.“
Strengere regeln für V-Leute
Bislang sieht die Strafprozessordnung eine ausdrückliche Regelung nur für Verdeckte Ermittler vor, das heißt Polizisten, die über einen längeren Zeitraum unter falscher Identität (sogenannte Legende) verdeckt ermitteln. Der Einsatz von V-Leuten (das heißt von Privatpersonen, die den Strafverfolgungsbehörden Informationen beschaffen) kann nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Bundesverfassungsgerichts ohne weiteres auf die Ermittlungsgeneralklausel der Strafprozessordnung gestützt werden. Die Gesetzesreform sieht unter anderem folgende strenge Auflagen für einen Einsatz von V-Leuten vor:
- Richtervorbehalt: Der Einsatz von V-Leuten muss nun auf Antrag der Staatsanwaltschaft durch das Gericht angeordnet werden. Eisenreich: „Dem Gesetzentwurf liegt ein völlig unbegründetes Misstrauen in die Arbeit der Strafverfolgungsbehörden und insbesondere in das Ermittlungsinstrument der V-Person zugrunde. Der Richtervorbehalt würde einen unabsehbaren Mehraufwand an erforderlichen Einzelgenehmigungen erfordern und unsere Gerichte weiter unnötig belasten.“
- Strenge Regeln zum Kernbereichsschutz: V-Leute sollen laut Gesetzentwurf künftig nicht mehr in besonders enge Nähebeziehungen zu Zielpersonen treten. Eisenreich: „Das ist aus Sicht unserer Ermittler lebensfremd. Wie soll sich ein V-Mann ohne engste persönliche Kontakte Zugang beispielsweise zum inneren Kreis krimineller Clans oder von Menschenhändlerringen verschaffen?“
- Dokumentationspflichten: Der Gesetzentwurf schreibt Wortlautprotokolle für die Gespräche der V-Leute-Führer mit ihren V-Leuten vor. Eisenreich: „Die Wiedergabe des Wortlauts oder schon die Preisgabe des Treffpunkts mit den Ermittlern könnten dazu führen, V-Leute zu enttarnen und in Gefahr zu bringen.“
- Höchsteinsatzzeit: Zuverlässige V-Leute brauchen oft Jahre, um sich in ermittlungstaktisch interessante Hierarchieebenen einer kriminellen Struktur heraufzuarbeiten. Nun soll eine Einsatzdauer für V-Leute grundsätzlich auf zehn Jahre begrenzt werden. Eisenreich: „Die Reform kann dazu führen, dass besonders zuverlässige V-Leute mit Zugang in höchste Kriminalitätskreise nur aufgrund einer abstrakten Frist künftig nicht mehr zur Verfügung stehen.“
Bayerisches Staatsministerium der Justiz / RNRed