In der Nacht von Donnerstag auf Freitag machten Aktivist:innen Leerstände in der Regensburger Altstadt sichtbar. Dafür haben sie rosa Plakate über den Eingängen leerstehender Häuser angebracht, auf denen mit großen roten Lettern "LEER" zu lesen ist. Über 40 Häuser im Altstadtbereich haben die Aktivist*innen markiert, darunter auch Schloss St. Emmeram.
Lukas Liebig von der Aktionsgruppe beschwert sich: "In Schloss Emmeram stehen mehrere hundert Zimmer leer und sind unbewohnt. Und das mitten in der Regensburger Altstadt. Das ist ein Skandal!"
"Spekulation mit Leerständen: Aushöhlung des Menschenrechts auf Wohnen"
In Regensburg gibt es zahlreiche Leerstände und gleichzeitig viele Menschen, die eine bezahlbare Unterkunft suchen. Laut Aktionsgruppe gibt es viele Gründe für Leerstand. Sehr häufig würden Eigentümer*innen die Häuser aber einfach absichtlich leer stehen lassen, um damit zu spekulieren. Sie sieht dadurch Artikel 14 im Grundgesetz verletzet der besagt, dass Eigentum dem Wohle der Allgemeinheit dienen soll. Noch deutlicher spricht Artikel 158 der Verfassung des Freistaats Bayern davon, dass Eigentum gegenüber der Gesamtheit verpflichtet. Offenbarer Missbrauch des Eigentums- oder Besitzrechts genieße keinen Rechtsschutz.
© Mina Schreiner
„Leerstände müssen sichbar gemacht werden!“
Die Aktivistin Mina Schreiner von der Gruppe klagt an: "Während Menschen tagtäglich finanziellen Stress haben, um ihre Unterkunft zu bezahlen oder auf der Straße leben müssen, besitzen andere Mitmenschen oder Firmenkonstrukte mehrere Häuser. Das ist ungerecht!" Sie fordert: "Leerstände müssen sichtbar gemacht werden. Die Entsolidarisierung der Gesellschaft kann durch gemeinschaftliches und selbstbestimmtes Wohnen gestoppt werden. Mehr Räume müssen für eine gemeinschaftliche konsumfreie Nutzung zur Verfügung stehen."
Laut Aktionsgruppe kann auch die Stadtverwaltung einen Beitrag zur Beseitigung von Leerständen leisten, indem sie die seit 2019 existierende Zweckentfremdungssatzung überarbeitet und umsetzt. Die Satzung wollte erreichen, dass leerstehender Wohnraum wieder genutzt werden kann. Eine nicht genehmigte Zweckentfremdung kann laut Satzung mit Bußgeldern bis zu 500.000 Euro geahndet werden.
© Mina Schreiner
Weit über 100 Leerstände in der Innenstadt eingetragen
Mina Schreiner sagt: „Bis jetzt ist nicht viel passiert, was die weit über 100 Leerstände, die im Regensburger Leerstandmelder eingetragen sind, zeigen. Wir Menschen müssen solidarisch sein, dazu gehört auch, dass Eigentümer*innen ihr Haus nicht leer stehen lassen. Das ist illegal! In Häusern sollen Menschen wohnen und zwar zu einer sozialgerechten Miete. Es kann nicht sein, dass die Profite und Interessen Einzelner wichtiger sind, als die Bedürfnisse der Menschen.“
Die Aktionsgruppe gegen Leerstand hat sich gegründet, um in Regensburg auf Leerstände aufmerksam zu machen. Sie will bezahlbaren und selbstverwalteten Wohnraum schaffen und sich der Spekulation mit Leerständen entgegenstellen.
© Mina Schreiner
Aktionsgruppe gegen Leerstand / RNRed