Die Regensburger Kaufleute und ein Regensburger Unternehmer haben versucht, die Versammlung der Letzten Generation, die am morgigen Samstag stattfinden soll, abzuwenden beziehungsweise einzuschränken. Nun hat die Stadt eine Allgemeinverfügung gegen die Letzte Generation verhängt.
Mit einem Antrag auf einstweilige Anordnung versuchten der Verein der Regensburger Kaufleute e.V. und ein Regensburger Unternehmer die Demonstration der Letzten Generation abzuwenden beziehungsweise zu beschränken. Diese soll am morgigen Samstag, den 07. Dezember, am Dachauplatz in Regensburg stattfinden.
„Beeinträchtigungen gehen über das typischerweise hinnehmbare Maß hinaus“
Maximilian Schreiner, 2. Vorstand der Regensburger Kaufleute betont: „Im vorliegenden Fall gehen die Beeinträchtigungen über das typischerweise hinnehmbare Maß hinaus, aus diesem Grund haben wir uns dazu entschieden, unseren Rechtsanwalt Herrn Urs Eroes von der Rechtsanwaltskanzlei Eroes und Kollegen mit einem Antrag auf einstweilige Anordnung zu beauftragen“.
Betroffen seien unter anderem Belange der Sicherheit und die Leichtigkeit des Verkehrs, die Schutzgüter für Leben und Gesundheit und der unmittelbare Eingriff in den Gewerbetrieb des Parkhauses und der Berufsfreiheit der Kaufleute in der Altstadt und Gewerbetreibenden.
„Auch wir sind für freie Meinungsäußerung und unterstützen unsere Grundrechte, allerdings in einer gewissen Verhältnismäßigkeit gegenüber anderer Interessensgruppen“, so der Verein der Regensburger Kaufleute e.V. und ergänzt: „Es besteht die Gefahr, dass durch erhebliche Verkehrsbeeinträchtigungen und weitreichende Rückstaus die Anfahrt von Rettungsfahrzeugen erschwert wird und es zu Verzögerungen bei Rettungszeiten kommt.“
Existenzielle Bedrohung für Gewerbetreibende?
Darüber hinaus sind die Adventssamstage für die Kaufleute und die Besucher besondere Tage. „Für die Kaufleute und Gewerbetreibenden sind die Adventssamstage wirtschaftlich von existenzieller Bedeutung. Ebenso haben die Besucher der Altstadt das Recht, die weihnachtliche Stimmung ohne Behinderungen und Störungen genießen zu können“, so Schreiner.
Allgemeinverfügung der Stadt an die Letzte Generation erlassen
Obwohl die Stadt und das zuständige Gericht den Antragsstellern in einigen Punkten Recht geben, gelangen die Behörden schließlich zu einer anderen Gewichtung der Situation. Der Antrag wurde daraufhin weder bei der Stadt noch bei dem zuständigen Verwaltungsgericht akzeptiert.
Daraufhin wurde jedoch mittlerweile eine Allgemeinverfügung der Stadt an die Letzte Generation erlassen. Die Versammlung der letzten Generation wurde auf lediglich zwei Stunden von 12:00 Uhr bis 14:00 Uhr begrenzt.
Die Kaufleute hoffen, dass diese Zeiten auch eingehalten werden.
Regensburger Kaufleute e. V. / RNRed