In einer öffentlichen Presseerklärung äußert sich Peter Witting, der Verteidiger von Joachim Wolbergs, zur angekündigten Hauptverhandlung des Politikers. Der Prozess um den ehemaligen Oberbürgermeister werde nun angeblich weiterhin verzögert. Joachim Wolbergs Rechtsanwalt setze sich weiterhin dafür ein, dass die Hauptverhandlung wie ursprünglich geplant im Februar stattfinden könne.
Presseerklärung von Peter Witting
„Wie bekannt geworden, soll die zur (wiederholten) Klärung der gegen Herrn Wolbergs mit Anklage der Staatsanwaltschaft Regensburg vom 26.07.2017 erhobenen Vorwürfe die im September vergangenen Jahres „verbindlich“ für Anfang Februar vorgesehene Hauptverhandlung aus kammerinternen Gründen bis in den Herbst des Jahres verschoben werden.
Die Verteidigung hat hiergegen unter Hinweis auf den im Strafprozess geltenden Beschleunigungsgrundsatz Einwände erhoben. So verpflichtet Art. 6 Abs. 1 S. 1 EMRK den Staat, die Gerechtigkeit grundsätzlich so zu organisieren, dass über eine Anklage in angemessener Zeit verhandelt werden kann. Eine weitere Verzögerung des gegen Herrn Wolbergs Verfahrens verträgt sich mit diesem Grundsatz ersichtlich nicht.
Die mit dem seit mehr als achteinhalb Jahren andauernden verfahren verbundenen persönlichen Belastungen meines Mandanten und die Bedeutung des Verfahrensausgangs für seine (politische) Existenz, erfordern eine Durchführung der Hauptverhandlung wie ursprünglich vorgesehen“, erklärt Peter Witting, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht.
Witting Contzen & Kollegen / RNRed