Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass der Fall Wolbergs zum Teil neu aufgerollt werden muss. Der frühere Oberbürgermeister von Regensburg muss sich daher erneut wegen Korruptionsvorwürfen vor Gericht verantworten.
Laut Bundesgerichtshof muss der Fall um den ehemaligen Oberbürgermeister der Stadt Regensburg teils neu verhandelt werden. Der BGH folgt damit der Überzeugung der Staatsanwaltschaft, wonach das Urteil 2019 zu milde war. Das Landgericht Regensburg hat den ehemaligen Regensburger Oberbürgermeister Wolbergs in einem ersten Verfahren wegen Vorteilsannahme in zwei Fällen verurteilt, jedoch von Strafen abgesehen und im Übrigen freigesprochen.
Als dritter Oberbürgermeister nicht zuständig
Als Kandidat der SPD warb Wolbergs für das Amt des Oberbürgermeisters zur Finanzierung seines Wahlkampfs Spenden ein. Über Spenden, die nicht nur durch den mitangeklagten Regensburger Bauunternehmer, sondern auch durch dessen Unternehmen finanziert wurde hinaus, erhielt Wolbergs auch zusätzliche Vergünstigungen und Rabatte, wie Preisnachlässe bei Wohnungseinkäufen, durch weitere Mitangeklagte. Weil die durch den Angeklagten erstrebten Amtshandlungen aber erst nach der Wahl Wohlbergs erbracht werden konnten, entschied das Landgericht, dass nur das Gewähren und das Annehmen von Spenden nach der Wahl als Vorteilsannahme strafbar seien.
Das Landgericht Regensburg hatte die Angeklagten daher hier freigesprochen und Wolbergs nur für die Annahme von Spenden nach der Wahl verurteilt. Bei den Spenden vor der Wahl entschied das Landgericht, dass Wolbergs als dritter Bürgermeister für Bauangelegenheiten nicht zuständig gewesen sei und deshalb nicht bestochen werden konnte.
BGH hebt Urteil auf
Der BGH-Senat folgt dieser Argumentation nicht. Aus diesem Grund hat er das erste Urteil des Landgerichts Regensburg in weiten Teilen aufgehoben. Der rechtliche Ausgangspunkt des Landgerichts, Wolbergs habe sich vor seiner Wahl zum Oberbürgermeister noch nicht zu rechtswidrigen Diensthandlungen für die Zeit nach seiner Wahl bereiterklären können, sei nicht tragfähig. Das Gericht betont außerdem, dass Wolbergs auch als dritter Bürgermeister der Stadt Regensburg bereits in einer „gehobenen Pflichtposition“ war und ihm damit bereits zu diesem Zeitpunkt untersagt war, Vorteile anzunehmen, die in Zusammenhang mit seinem Amt standen.
Damit droht ihm womöglich eine härtere Strafe. Laut BGH ist bei der Annahme von Wahlkampfspenden das Risiko des Wahlbewerbers, sich wegen Vorteilsannahme strafbar zu machen, mit den Grundsätzen der Wahlgleichheit in Ausgleich zu bringen. Die Förderung ging in diesem Fall laut BGH aber über die allgemeine politische Ausrichtung Wolbergs hinaus. Aus diesem Grund waren die (Teil-)Freisprüche in Zusammenhang mit den Spenden an den SPD-Ortsverein aufzuheben.
Revision gegen zweites Urteil verworfen
Die Revisionen gegen das zweite Urteil aus dem Jahr 2020 verwarf der Senat dagegen. Wolbergs Verurteilung wegen Bestechlichkeit zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr bleibt daher bestehen und ist rechtskräftig. In beiden Verfahren hatte Wolbergs für Freisprüche plädiert.
Bundesgerichtshof Karlsruhe/RNRed