Im Freistaat enden am kommenden Wochenende viele Coronaregeln. Einige sogenannte Basisschutzmaßnahmen bleiben jedoch bestehen.
Ab Sonntag fallen in Bayern viele Corona-Maßnahmen: Schutz- und Hygienemaßnahmen bleiben weiter empfohlen und auch Ausnahmeregelungen für Krankenhäuser und Schulen bleiben bestehen. Der öffentliche Personennahverkehr sowie der Fernverkehr sind ebenfalls betroffen.
Basisschutzmaßnahmen erfordert
Nach Angaben des bayerischen Gesundheitsministeriums erlaubt das neu gefasste Bundesinfektionsschutzgesetz ab dem 03. April 2022 grundsätzlich nur noch sogenannte „Basisschutzmaßnahmen“ in bestimmten Bereichen. Der Freistaat setzt laut bayerischer Regierung daher die Basisschutzmaßnahmen um. Vor diesem Hintergrund wurde zum Sonntag eine neue Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung erlassen, die bis einschließlich 30. April 2022, also für vier Wochen, gilt und den Rahmen der vom Bund noch zugestandenen Basisschutzmaßnahmen ausschöpft.
Die neuen Regelungen
Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen bleiben weiter empfohlen. Hierzu zählen insbesondere die Wahrung des Mindestabstands, das Tragen medizinischer Gesichtsmasken in Innenräumen sowie freiwillige Hygienekonzepte in Gastronomie und Einzelhandel. Weitergehende Maßnahmen sind nur unter engen Voraussetzungen nach der so genannten Hotspotregelung möglich, die nach Überzeugung Bayerns jedoch nicht rechtssicher anwendbar ist.
Krankenhäuser und ÖPNV
In Einrichtungen, die vulnerable Personengruppen betreuen, gilt jedoch weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht. Gleiches gilt für den öffentlichen Personennahverkehr. Unter die Einrichtungen fallen Arztpraxen, Krankenhäuser, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare Versorgung erfolgt, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken, Rettungsdienste, ambulante Pflegedienste, voll- und teilstationäre Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, sowie Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte. Weiter benötigen Besucher und Beschäftigte für den Zugang zu vulnerablen Einrichtungen wie Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen einen tagesaktuellen Schnelltest. Beschäftigte müssen dabei weiterhin zwei Tests pro Woche vorweisen, auch wenn sie geimpft oder genesen sind. Sollten die Angestellten nicht geimpft oder genesen sein brauchen sie einen tagesaktuellen Test. Gleiches gilt bei Justizvollzugsanstalten für Besucher sowie nicht geimpfte oder genesene Beschäftigte.
Schule und Kita
In Schule und Kindertagesstätten wird auch weiterhin regelmäßig und im bisherigen Umfang getestet werden. Für die Zeit nach den Osterferien wird der Ministerrat nach Angaben der Regierung rechtzeitig entscheiden. Bei Infektionsfällen in einer Klasse oder Gruppe besteht weiterhin ein verstärktes Testregime. Der Ministerrat hat zudem der Verlängerung der Antragsfrist zum Abruf der Fördermittel für mobile Luftreinigungsgeräte und dezentrale Lüftungsanlagen im Rahmen der Neuauflage 2021 bis zum 31. Dezember 2022 zugestimmt. Die Frist für die Beschaffung von im Zeitraum vom 01. Januar bis 31. Dezember 2022 beantragten Geräten wird bis einschließlich 31. März 2023 verlängert.
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege / RNRed