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Nicht nur im Radsport wird gedopt, auch in der Leichtathletik und natürlich auch im Fußball. Nun ist Schweinfurts Mensah bei einem Dopingvergehen erwischt worden und wurde für zwei Jahre bis auf Weiteres gesperrt.

Das Verbands-Sportgericht des Bayerischen Fußball-Verbandes (BFV) hat Joseph Mensa vom Regionalligisten 1. FC Schweinfurt 05 wegen eines Dopingvergehens gesperrt. Nach der Partie gegen den TSV Buchbach wurde in der A-Probe des Spielers am 12.September 2014 Amphetamin-Spuren nachgewiesen und auch in der B-Probe wurde dieses Ergebnis bestätigt.
Die Substanz Amphetamin steht auf der Verbotsliste der Welt Anti-Doping Agentur (WADA) und laut der gültigen Richtlinien der Nationalen Anti Doping Agentur (NADA) wird bei Nachweis einer verbotenen Substanz eine Regelstrafe von zwei Jahren verhängt. Entlastende Beweismittel für eine mögliche Reduzierung der Sperre konnte der Spieler nach Ansicht der Sportrichter nicht vorlegen.

Der BFV hatte im Oktober 2014 ein Verfahren gegen Mensah eingeleitet, nachdem der Deutsche Fußball-Bund den Landesverband über eine positive Dopingprobe (A-Probe) informiert hatte.
Den Einspruch des TSV Buchbach gegen die Spielwertung sahen die Sportrichter als begründet an und werteten das Spiel gemäß der BFV-Rechts- und Verfahrensordnung (§ 38, Abs. 5) mit 2:0 für Buchbach als gewonnen und 0:2 für Schweinfurt als verloren.
Doch der Spieler bleibt bis 16.Oktober 2016 bis auf Weiteres gesperrt, und zudem verhängte das Verbands-Sportgericht für „das Mitwirken lassen eines gedopten Spielers“ (§ 86 Abs. 2, RVO) eine Geldstraße in Höhe von 400 Euro gegen den 1. FC Schweinfurt 05.

Alle Vereine der Regionalliga Bayern erhalten vom BFV vor jeder Saison die aktuellen Anti-Doping-Richtlinien des DFB und sind verpflichtete diese an alle Spieler weiterzugeben. Die Bestätigung über den Erhalt, die Kenntnisnahme und die Anerkennung der Richtlinien durch jeden einzelnen Spieler, durch eine Unterschrift desjenigen, ist Teil der Zulassungsgenehmigung für die Regionalliga Bayern.



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