Ein 45-jähriger Lappersdorfer muss sich wohl unter anderem wegen Raub, Körperverletzung und Vergewaltigung demnächst vor dem Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft hat gegen den Mann Anklage erhoben, er soll 2021 und 2022 jeweils eine Frau vergewaltigt haben.
Die Staatsanwaltschaft Regensburg hat am Mittwoch, dem 01. Februar, Anklage zum Landgericht Regensburg gegen einen 45-jährigen Angeschuldigten wegen Vergewaltigung und besonders schwerer Vergewaltigung sowie anderer Delikte erhoben. Ihm wird vorgeworfen, im April 2021 und Juli 2022 ihm völlig unbekannte Frauen an öffentlichen Orten körperlich misshandelt und vergewaltigt zu haben. Die Staatsanwaltschaft hat zudem beantragt, gegen den Angeschuldigten die Sicherungsverwahrung anzuordnen.
Täter zwang Opfer, DNA „wegzuwaschen“
Am Nachmittag des 24. Juli vergangenen Jahres kam es am Regensburger Donauufer zur Vergewaltigung einer Frau. Nach der Tat soll der mutmaßliche Täter laut der Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft die Geschädigte gezwungen haben, ihren Körper mit Wasser auszuspülen, um etwaige Spuren zu beseitigen. Letztlich gelang der Geschädigten die Flucht. Eine sofortige Nahbereichsfahndung nach dem Täter sei erfolglos verlaufen, so Thomas Rauscher, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Regensburg.
Nach zwei Tagen gefasst
Aufgrund eines Treffers in der DNA-Datenbank gelang es der Kriminalpolizeiinspektion Regensburg in enger Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft Regensburg den Angeschuldigten bereits am 26. Juli vergangenen Jahres als mutmaßlichen Täter zu identifizieren und festzunehmen. Er befindet sich seitdem in einer bayerischen Justizvollzugsanstalt in Untersuchungshaft, informiert Rauscher.
Vergewaltigung bei Lappersdorf – Tätersuche ohne Erfolg
Noch zuvor kam es am 23. April2021 auf einem Feldweg bei Lappersdorf zu einer weiteren Vergewaltigung, im Rahmen derer die Geschädigte mit einem Messer bedroht und zu diversen sexuellen Handlungen gezwungen wurde. Die durchgeführten Ermittlungen ergaben zunächst keinen Tatverdächtigen.
DNA-Vergleich führt zu Tatverdacht
Insbesondere lieferte ein Vergleich von an der Geschädigten sichergestellter DNA mit der DNA-Datenbank keinen Treffer. Nachdem der Angeschuldigte als Verdächtiger für die Tat vom 24. Juli 2022 identifiziert worden war, entstand, insbesondere aufgrund des damaligen Wohnsitzes des Angeschuldigten in unmittelbarer Tatortnähe, der Verdacht, dass der Angeschuldigte auch für die Tat vom 23. April 2021 verantwortlich sein könnte. Aus diesem Grunde wurde ein Direktvergleich der an der Geschädigten sichergestellten DNA mit dem DNA-Muster des Angeschuldigten durchgeführt, der zu einer Übereinstimmung führte.
Anklage wegen Raub, Erpressung, Vergewaltigung und Notigung
Die Staatsanwaltschaft Regensburg hat nach Abschluss der Ermittlungen gegen den Angeschuldigten Anklage wegen besonders schweren Raubes, besonders schwerer Vergewaltigung, Körperverletzung und der räuberischen Erpressung, Vergewaltigung, gefährlicher Körperverletzung und Nötigung erhoben. Aufgrund der angeklagten Tatvorwürfe und der erheblichen Vorstrafen des Angeschuldigten stehe die Verhängung einer Sicherungsverwahrung im Raum, so Rauscher. Der Angeschuldigte habe sich bislang nicht zur Sache eingelassen, wie der Pressesprecher bekannt gibt.
Es wird darauf hingewiesen, dass für den Angeschuldigten weiterhin uneingeschränkt die Unschuldsvermutung gilt. Das Landgericht Regensburg wird nunmehr über die Zulassung der Anklage zur Hauptverhandlung entscheiden müssen.
Staatsanwaltschaft Regensburg/RNRed