Auch wenn es jetzt im Februar noch weit weg scheint, die nächsten Oster-, Pfingst- und Sommerferien kommen bestimmt. Es wird langsam milder und die Reisesaison 2024 steht vor der Tür. Die Stadt Hemau empfiehlt Urlauberinnen und Urlaubern, ihre Reisedokumente möglichst frühzeitig vor Reiseantritt auf Gültigkeit zu überprüfen.
Falls Personalausweise oder Reisepässe in nächster Zeit ablaufen, sollten baldmöglichst neue Ausweisdokumente beantragt werden.
Eigenes Reisedokument für Kinder
Die Stadt Hemau weist darauf hin, dass aufgrund europäischer Vorgaben seit dem 26. Juni 2012 alle Kinder bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen müssen. Kindereinträge im Reisepass der Eltern sind seit diesem Zeitpunkt ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt.
Der Kinderreisepass wurde 2023 abgeschafft. Bis zum 31. Dezember 2023 ausgestellte Kinderreisepässe behalten jedoch ihre Gültigkeit. Seit 2024 benötigen Kinder für Reisen innerhalb der EU einen Personalausweis (Preis: 22,80 Euro), für Reisen außerhalb der EU einen normalen Reisepass (Preis: 37,50 Euro). Beide Dokumente sind sechs Jahre lang gültig. Sollte sich das Aussehen des Kinders innerhalb dieser Frist jedoch stark verändern, sind Ausweis und Reisepass neu zu beantragen. Eltern sollten bei ihrer Reiseplanung die verlängerten Lieferzeiten der Ausweisdokumente für ihr Kind von fünf bis sechs Wochen beachten.
Ausweispflicht beachten
In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass gemäß § 1 des Personalausweisgesetzes Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder, ohne ihr zu unterliegen, sich überwiegend in Deutschland aufhalten, verpflichtet sind, einen gültigen Personalausweis zu besitzen. Die Verpflichtung erfüllt auch, wer einen gültigen Reisepass besitzt und sich durch diesen ausweisen kann. Wer dieser Verpflichtung vorsätzlich nicht nachkommt, handelt ordnungswidrig. Diese Ordnungswidrigkeit ist mit Verwarnungsgeld bzw. Geldbuße bedroht.
Weitere Informationen
Nähere Informationen, z. B. über vorzulegende Unterlagen, Lichtbildanforderungen, Gültigkeitsdauer und Gebühren, erteilt die jeweilige Stadtverwaltung.
Stadt Hemau / RNRed