Viele Autoliebhaber schielen über unsere Grenzen hinweg, wenn es um das Traumfahrzeug oder die Sammlungserweiterung geht. Neu, alt, hier nicht verfügbar, im Urlaub gefunden und verliebt oder im Ausland einfach deutlich unter hiesigen Preisen – Gründe gibt es viele, aber was kommt beim und nach dem Import auf den Käufer zu?
Der Kauf im Ausland: Meist ist der Grund monetärer Natur. Ändern sich zum Beispiel örtliche Vorschriften, werden oft ganze Märkte in einzelnen Ländern umgekrempelt und einst teure Fahrzeuge auf einmal vergleichsweise günstig angeboten. So führte es vor vielen Jahren zu einem Überschuss an Vespas, als in Italien in (inzwischen über 200) Städten 2-Takter verboten wurden. Auch waren dort gebrauchte Mittel- & Oberklassefahrzeuge ab 2012 deutlich günstiger, da der Staat eine Luxussteuer für Autos mit über 185 kW (250 PS) ersann: 20 Euro sind für JEDES Kilowatt (~1,4 PS) darüber jährlich fällig – ein paar Tausend Euro extra also schnell zu bezahlen. Ein massiver Verkauf im Mid-Price-Segment und bei Gebrauchten war die Reaktion. In der EU fallen bei Gebrauchten keine Steuern beim „Import“ nach Deutschland an.
Oldieliebhaber wird zum Fahrzeugimporteur
Ab und an ist es aber auch schlicht der Mangel an Fahrzeugen hier oder der Überschuss im ferneren Ursprungsland, der einen heftigen Preisunterschied erzeugt. Bei unserem 65er Mustang Fastback war es vor ein paar Jahren auch so – ein weitgehend leerer hiesiger Markt und wenn, dann war das zu Findende eher was für Schaufel und Besen und dafür trotzdem unfassbar teuer. Restauriertes gibt es ja dann auch immer in verschiedensten Leveln – die Katze im Sack. Vielleicht findet man noch heraus, ob amerikanisch eher einer oder fünf Zentimeter Spachtel aufgebracht wurden, oder ein durchgerosteter Rahmen nur zugepampt wurde. Mit Pech aber eben nicht und das am Blech nicht gänzlich entfernte Rostkleid möchte alsbald seine volle Pracht wieder der Welt zeigen und wirft den darüber in der günstigen Resto aufgetragenen Lack bald wieder flächig ab. Da holt man sich also doch lieber eine ehrliche, alte Bude und bereitet diese auf. Was gilt es also zu beachten, wenn der Oldieliebhaber zum Fahrzeugimporteur wird?
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Importkosten
Neben dem Kaufpreis müssen je nach Kaufland dort schon regionale Steuern abgeführt werden. Diese sind je nach Steuerart und Land bei direktem Export rückerstattungsfähig. Dann kommt die Fracht nach Deutschland (USA z. B. zwischen 700 und 1.700 Euro) bis zum Zollhafen. Hier wird dann erneut zur Ader gelassen: Bei einem Neuwagen oder einem Nicht-Oldtimer nehme man den im Kaufvertrag bezahlten Wert plus alle im Vorlauf angefallenen Kosten. Von dieser Summe sind nun 10 Prozent für Zoll zu entrichten. Auf die Gesamtsumme kommen dann davon 19 Prozent Einfuhrumsatzsteuer. Zusammen also knapp ein Drittel! (Beispiel: Kaufpreis mit evtl. regionalen Steuern komplett 20.000 Euro, Fracht 1.000 Euro = 21.000 Euro. Nun Zoll 10 Prozent = Gesamt 23.100 Euro, dazu davon 19 Prozent Einfuhrumsatzsteuer = Gesamtpreis 27.489 Euro).
Der Zoll und seien Ausnahmen
Anders KANN es für Oldtimer gehandhabt werden. Liegt ein „sammlungswürdiges“ Fahrzeug vor, so kann es vom Zollamt mit einem ERMÄSSIGTEN GESAMTABGABESATZ von nur 7 Prozent besteuert werden (hier also gesamt dann nur 22.470 Euro!) Wichtig ist dabei das Amtsblatt der EU L385/1, Abschnitt XXI, Kapitel 97, das (im Grunde harte) Voraussetzungen listet. Es muss sich um ein sammlungswürdiges Kraftfahrzeug von geschichtlichem oder völkerkundlichem Wert handeln und dabei im Originalzustand (nur Verschleißteile ersetzt, keine Modernisierungen) und mindestens 30 Jahre alt sein und der Typ/Model nicht mehr produziert werden. Dafür erklärt auch ein Nachsatz noch, dass dies erfüllt ist, wenn ein Spezialhandel diese, nicht für den üblichen Zweck benutzten Fahrzeuge, mit hohen Werten handelt. Wie man sieht: ein Abklären kann sich je nach Preisgefüge deutlich auszahlen oder zur bösen Überraschung werden, gerade weil auslegungsbedingt Spielräume vorhanden sind. Am besten beauftragt man danach die routinierte Spedition mit der Erledigung der Zollformalitäten. Nach der Verzollung stellt das Zollamt eine Zoll-Unbedenklichkeitsbescheinigung aus, die bei der Zulassung des Fahrzeuges vorgelegt werden muss.
Haupt- und Abgasuntersuchung
Bei Fahrzeugen mit EG-Typengenehmigung wird eine Vollabnahme durchgeführt. Bei Oldies oder beispielsweise US-Fahrzeugen ohne EG-Typengenehmigung wird eine Haupt- und Abgasuntersuchung (letztere erst ab Zulassung 1.07.1969!!) nach §21 StVZO benötigt, also eine Einzelabnahme. Dem Unkundigen treiben weit lesbare Schauermärchen hier natürlich den Angstschweiß auf die Stirn und lassen den künftigen Dompteur Nächte lang nicht ruhen.
Es empfiehlt sich deshalb, vorher einfach schon mal Foren zum Wunschfahrzeug zu wälzen und jedoch am allerbesten einen oder direkt den späteren Prüfer zu fragen, was denn alles so bemängelt werden könnte oder auch ganz klar vor dem Vorführen des Fahrzeugs installiert oder umgerüstet werden muss.
Dann muss für die Prüfung vorab ein „technisches Datenblatt“ besorgt werden. Der TÜV-Süd hat dafür eine Datenbank und stellt die Basis aus, die dann der Vorortprüfung als Grundlage dient. Das Datenblatt ist online schnell bestellt. Dort sind Typ, Baujahr, Fahrgestellnummer (+Bild der Plakette) und ein paar andere Merkmale einzutragen. Nach fünf Minuten ist alles ausgefüllt, für 146 Euro bestellt und die Dokumente sind bereits nach weiteren drei Tagen zu Hause.
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Umrüstungen
Wer seinen Oldie auf einem mehr als fragwürdigen Einkreis-Bremssystem belassen möchte, darf dies, gewisse Punkte muss jedes Fahrzeug aber im Deutschen Straßenverkehr erfüllen, andere hängen vom Baujahr ab. In der Tabelle (am Ende des Artikels) findet sich eine kurze Übersicht der wichtigsten Sachen, „Etwa-Wirkung“ bedeutet, dass der prüfende Ingenieur aufgrund seines Wissens die erforderliche Wirkung einschätzen darf, auch ohne Messinstrumente.
Vor Ort wurde dann bei unserem Mustang gemeinsam die Prüfung vorgenommen und die Merkmale aus dem Datenblatt abgeglichen sowie natürlich Bremsen, Fahrwerk und Co. inspiziert. Ein aufregender Ausflug – denn die Ausfahrt zur Prüfstelle – war auch die erste Probefahrt überhaupt. Umso mehr freut man sich doch dann, wenn alles selbst erschraubte auch den technischen Anforderungen der Prüfung entspricht. Lediglich die Handbremse musste schnell etwas nachjustiert und ein Birnchen getauscht werden – Oldie eben.
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Änderungen rechtzeitig angeben
Wenn bei Ihrem Fahrzeug Änderungen zum Auslieferzustand / Datenblatt vorgenommen werden wollen, ist es natürlich der perfekte Zeitpunkt, dies eintragen zu lassen. Bei uns waren es unter anderem die etwas breiteren Felgen/Reifen – verglichen mit heutigen Reifen natürlich trotzdem „Asphaltschneider“. Im Anschluss an die Abnahme muss der Prüfer komplett neue Papiere samt allen Eintragungen erstellen. Hier kommt dann zum Beispiel auch die Eintragung „Diebstahlsicherung als loses Zubehör, Ausn. Gen. v. §38A STVZO erforderlich“, denn nur Autos vor 1962 dürfen ohne Lenkradschloss bei uns im Straßenverkehr teilnehmen, es ist also eine Ausnahmegenehmigung. Die Erstellung des neuen Briefes nimmt Zeit in Anspruch und so bekommen wir unsere Papiere eine Woche später und können damit zur Zulassungsstelle. Die Hauptuntersuchung kostete übrigens mit ein paar Eintragungen 357 Euro.
Zulassung
Hierfür braucht es dann die bislang gesammelten Werke:
- Die Zoll-Unbedenklichkeitsbescheinigung - Soweit vorhanden staatliche Dokumente wie z. B. das US-Certificate of Title
- Kaufrechnung/Kaufvertrag - Einzelabnahme der technischen Prüfstelle
- Versicherungsbestätigung /EVB
- Personalausweis
- Kontodaten mitnehmen! Es muss ein Konto samt SEPA-Mandat für die Steuerabbuchung hinterlegt werden, der Staat läuft Geld nicht nach!
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Hilfe bei der Abnahme
Wer sich nicht sicher ist, ob sein Kauf über die Einzelabnahme schafft, kann sich natürlich auch professionelle Hilfe holen.
Manche Händler haben sich auf Automarken oder Herkunftsländer spezialisiert und sind dann natürlich auch gleich firm, wenn es um auftauchende Probleme geht. Wir haben unsere Abnahme bei unserem Partner Jura-Automobile vorgenommen, für weniger versierte hätte sich natürlich auch dort ein Check vor der technischen Einzelabnahme angeboten. Jura-Automobile importiert selbst viel, wir haben den geschäftsführenden Gesellschafter Michael Achhammer noch um ein paar interessante Auskünfte gebeten.
Herr Achhammer, für die Zulassung benötigt man eine „Elektronische Versicherungsbestätigung“ (EVB) - sprich, man muss vorfeldlich mit einer Versicherung einen Vertrag abschließen. Dies haben wir z.B. online erledigt. Die Versicherungen benötigen einen anzusetzenden Fahrzeugwert, der verständlicher Weise realitätsnah sein soll (u. a. für Schäden/Diebstahl) und kein Traumkonstrukt des Inhabers ist. Dafür wird eine nachzureichende Kurzbewertung oder ein Wertgutachten verlangt. Wo liegt der Unterschied?
M. Achhammer: Eine Kurzbewertung spiegelt den wahrscheinlichen Wert des Fahrzeuges wider. Dazu werden die technischen Eckdaten erfasst, zwei bis drei Fotos beigefügt und der Zustand entsprechend Marktwertlisten abgeglichen und angegeben. Bei einem Wertgutachten hingegen wird das Fahrzeug wirklich individuell beurteilt. Dafür wird es genau inspiziert, viele Fotos zur Dokumentation aufgenommen, das Fahrzeug detailliert beschrieben, Probe gefahren, alle Funktionen überprüft und damit ein Gutachten erstellt, das dann in den Folgegutachten über die Jahre die Grundlage für steigende oder sinkende Werte dieses Fahrzeugs ergibt.
Was für Kosten sind zu erwarten?
M. Achhammer: Eine Kurzbewertung liegt bei etwa 150 Euro, ein Wertgutachten beginnt bei 400 Euro.
Wer darf ein solches Gutachten vornehmen?
M. Achhammer: In der Regel ein Sachverständiger, der sich regelmäßig für Old- oder Youngtimer und deren Markt schult und zertifizieren lässt. Bei uns ist das zum Beispiel dann die Akademie Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe gewesen, unter anderem geht es da dann um Fahrzeugbewertungen, Restaurierungsethik, Marktentwicklungen oder eben die Fragen um Marken und Modelle, was also aktuelle und künftige Werte ausmacht.
Was sind die häufigsten Fehler, die eine erfolgreiche Hauptuntersuchung verhindern?
Meist sind es wirklich Basics, die nicht beachtet werden: Die hier unzulässigen Streuwinkel von Scheinwerfern, die kein E-Prüfzeichen haben oder die gehäuseseitige Trennung von Bremslicht und Blinklicht. Ein rechtsgelenktes Fahrzeug wiederum ist zum Beispiel kein Problem.
Was kostet ein Checkup vor einer Prüfung?
M. Achhammer: Bei einem modernen Fahrzeug um die 40 Euro, bei einem erstmalig der Hauptuntersuchung vorzuführenden Oldie um die 100 Euro. Je nach Aufwand also.
Fazit: Ein Import ist aufregend
Motofilter | Nick Lengfellner | RNRed