An der Kreisklinik Wörth a. d. Donau kommt es erneut zu Besuchsverboten aufgrund der derzeitig hohen Inzidenz. Alles zu den Beschränkungen und Ausnahmeregelungen.
An der Kreisklinik Wörth a. d. Donau gilt ab Mittwoch, dem 17. November, ein Besuchsverbot. Grund dafür sind die aktuellen Inzidenzwerte.
Keine sichere Alternative
Die Krankenhausleitung begründet ihre Entscheidung mit dem Schutz ihrer Patientinnen und Patienten: „Aufgrund der Entwicklung der aktuellen Inzidenzen im Landkreis Regensburg, dem Landkreis Cham und dem Landkreis Straubing-Bogen und insbesondere zum Schutz von Patientinnen und Patienten und unserer Mitarbeitenden sehen wir uns zu diesem Schritt gezwungen.“
Auch Chefarzt Dr. Wolfgang Sieber bedauert diesen Schritt, da Besuche auch zur Genesung der Patienten beitragen würden. „[Wir] sehen aber in der derzeitigen höchstdynamischen Entwicklung der regionalen Inzidenzen keine sichere Alternative“, so der Pandemiebeauftragte der Kreisklinik weiter. Ähnlich argumentierte auch das Caritas-Krankenhaus St. Josef, an dem seit Freitag, dem 12. November, auch ein Besuchsverbot gilt.
Wer ist vom Verbot ausgenommen?
Ausgenommen sind Angehörige von Schwerstkranken und Palliativ-Patienten.
Besucherinnen und Besucher, die zu den seltenen Ausnahmefällen gehören, müssen zudem einen negativen Antigentest vorweisen, der nicht älter als 24 Stunden ist. Diese Vorschrift gilt unabhängig vom Impfstatus. Zudem gilt im gesamten Haus für Besucher und Mitarbeitende eine FFP2-Maskenpflicht.
Operationen verschoben
Wegen der im Bereich der Integrierten Leitstelle (ILS) Regensburg seit kurzem geltenden Warnstufe zwei wurden auch die Kapazitäten der zu behandelnden COVID 19-Patienten erhöht und planbare Operationen verschoben.
Ambulante Termine in den Sprechstunden können nach wie vor mit FFP2-Maske wahrgenommen werden.
Landkreis Regensburg / RNRed