Bayerns Wirtschaftsminister Aiwanger und Gesundheitsminister Holetschek einigten sich auf neue Regelungen bezüglich der Auslastung kleinerer Gondeln in Bayerns Wintersportgebieten.
Ab Samstag, dem 11. Dezember, wird die Auslastung kleinerer Gondeln auf 75 Prozent erhöht. Darauf einigten sich Bayerns Wirtschafts- und Tourismusminister Hubert Aiwanger und Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek und haben die Infektionsschutzregeln in den Skigebieten des Freistaats dementsprechend angepasst.
Neue Regelung nicht für alle Gondeln
Kleinere Liftanlagen in den bayerischen Wintersportgebieten dürfen also ab Samstag mit einer Personenauslastung von 75 Prozent betrieben werden. Zu diesen gehören alle Gondeln und geschlossenen Sessellifte bis zu zehn Plätzen. Nur bei größeren Seilbahnen mit einer Kapazität von mehr als zehn Personen bleibt es bei einer Beschränkung von 25 Prozent.
Keine Kapazitätsgrenzen unter freiem Himmel
Zudem dürfen Familien und Personen aus einem Hausstand die Aufstiegshilfen ohne Beschränkungen gemeinsam nutzen. Keine Kapazitätsgrenzen bestehen mehr für Seilbahnen, bei denen die Benutzer unter freiem Himmel verbleiben, wie zum Beispiel Schlepplifte.
Wirtschaftlichkeit und Infektionsschutz gewahrt
Staatsminister Aiwanger begrüßt die kurzfristig gefundene Lösung: „Mit der jetzigen Regelung, dass Gondeln bis zehn Personen zu 75 Prozent besetzt werden dürfen, haben wir eine praxistaugliche Lösung gefunden. Damit ist Wirtschaftlichkeit und Infektionsschutz gewahrt. Die Gondeln sind gut belüftet und es wird FFP2-Maske getragen.“
Sonderregelung
Wenn es sich um einen einzigen Hausstand handelt, gilt eine Sonderregelung. Aiwanger erklärt, dass Gondeln auch komplett besetzt werden dürften, sofern ein Hausstand zusteige, was insbesondere bei Gondeln mit vier Plätzen interessant sei und betont: „Wir hoffen, dass damit die aktuelle Skisaison der Erholung der Bevölkerung an der frischen Luft zugutekommen kann und uns die Coronalage nicht wie im letzten Winter zu erneuten Verschärfungen zwingt.“
„Bleiben Sie wachsam“
Auch Staatsminister Klaus Holetschek zeigte sich mit den Neuregelungen zufrieden, ruft aber auch zu Wachsamkeit auf: „Ich glaube, wir haben hier einen gangbaren und guten Kompromiss zwischen Sport und Gesundheitsschutz gefunden, der von Vorsicht und Umsicht nicht abweicht, aber sich pragmatisch an das Umfeld des Wintersports anpasst. Bleiben Sie wachsam, im Lift und auf der Piste.“
Seit Dienstag 2G statt 2G-plus
Bereits am Dienstag, dem 07. Dezember, war die zunächst beschlossene 2G-plus-Regelung in eine 2G-Lösung ohne Testnachweis für Geimpfte und Genesene umgewandelt worden. Damit wurde die Wettbewerbsfähigkeit der bayerischen Skigebiete im Vergleich zu Österreich, Südtirol und der Schweiz gewahrt.
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie / RNRed