Am Sonntagabend wurde in Regensburg eine Frau vergewaltigt. Gestern Nachmittag gelang der Kriminalpolizeiinspektion Regensburg mit der Identifizierung und Festnahme eines Tatverdächtigen ein großer Ermittlungserfolg. Wie die Polizei mitteilte, kommt der Tatverdächtige aus Regensburg und ist für die Justiz kein Unbekannter.
Nachdem am Sonntagabend, den 24. Juli, eine 30-jährige Frau im Stadtnorden von Regensburg Opfer eines Vergewaltigungsdelikts wurde, konnte die Kriminalpolizeiinspektion Regensburg einen Tatverdächtigen identifizieren und festnehmen. Der Verdächtige stammt aus Regensburg. In einer gemeinsamen Pressekonferenz am heutigen Mittwoch, den 27. Juli, schilderten im Polizeipräsidium Oberpfalz Oberstaatsanwalt Thomas Rauscher, Polizeivizepräsident Thomas Schöniger und Kriminalrat Andreas Rußwurm den Ermittlungserfolg.
45-Jährigen aus Regensburg in seiner Wohnung festgenommen
Eine akribische Spurensicherung und -auswertung, sowie die detaillierte Beschreibung des Täters führten die Ermittler letztlich zum Tatverdächtigen. Bei dem Tatverdächtigen handelt es sich um einen 45-jährigen Mann, der in Regensburg wohnhaft ist. Gestern am späten Nachmittag nahmen Kriminalbeamte der Kriminalpolizeiinspektion Regensburg den Tatverdächtigen in einer Regensburger Wohnung fest. Er wurde am heutigen Mittwoch um 13.30 Uhr dem Ermittlungsrichter vorgeführt, der ihm den Haftbefehl eröffnete. Er wurde anschließend in eine JVA eingeliefert. Der Tatverdächte äußerte sich jedoch nicht zu den Vorwürfen.
„Von der Tat bis zur Täterfestnahme fast durchgearbeitet“
Polizeivizepräsident Thomas Schöniger bedankte sich ausdrücklich bei der Kriminalpolizei Regensburg und deren Ermittler, welchen es gelang innerhalb von zwei Tagen den Täter zu fassen. „Unsere Ermittler haben von der Tat bis zur Täterfestnahme fast durchgearbeitet“, so Andreas Rußwurm, der stellvertretende Leiter der Kriminalpolizei Regensburg.
Tatverdächtiger kein Unbekannter
Auch der Oberstaatsanwalt Thomas Rauscher zeigt sich mit dem Ergebnis zufrieden und teilte mit, dass der Tatverdächtige für die Justiz kein Unbekannter sei. Im Bereich der Sexualdelikte sei er jedoch noch nicht straffällig geworden. Gleichzeitig wies Rauscher darauf hin, dass bis zu einer Verurteilung auch für den Tatverdächtigen die Unschuldsvermutung gelte.
Polizeipräsidium Oberpfalz / RNRed