2016 wurde öffentlich gemacht, dass gegen Joachim Wolbergs, den damaligen Oberbürgermeister, wegen Vorteilsannahme, Vorteilsgewährung und Verstößen gegen das Parteiengesetz ermittelt wird. Die Beschuldigung der Bestechlichkeit wurde zunächst als nicht haltbar verkündet, sollte aber später noch die Liste der Vorwürfe ergänzen.
Schlussendlich war nicht nur Wolbergs in die „Regensburger Spendenaffäre“, wie sie später betitelt werden sollte, verwickelt: Auch der Bauträger Volker Tretzel, Tretzels ehemaliger Geschäftsführer, und Norbert Hartl, der frühere SPD-Fraktionschef im Regensburger Stadtrat, waren in die Misere verwickelt worden. Im November feierte unser Magazin, der filter, sein 20-jähriges Bestehen. Von 2002 bis 2022: Ereignisse, die unsere Stadt und uns selbst geprägt haben. Den direkten Vorgänger-Artikel gibt es hier.
Verhandlung zieht sich über Jahre hin
Was im Anschluss an die Veröffentlichung der Vorwürfe folgte, war ein harter Prozess, nach dem gefühlt niemand als Gewinner den Gerichtssaal verlassen sollte. Im Januar 2017 wurden Wolbergs, Tretzel und dessen ehemaliger Angestellter verhaftet und Ende Juli offiziell angeklagt. Der Gerichtsprozess startete erst im September 2018 und war auf 98 Verhandlungstage angedacht – separate Prozesse dauern teils jedoch bis heute noch an und die Regensburger Spendenaffäre wird das deutsche Rechtssystem wohl noch lange auf Trab halten. Wolbergs selbst plädierte auf Freispruch, wurde im Juli 2019 aber wegen zwei Fällen der Vorteilsnahme verurteilt. Das Gericht sah zu dieser Zeit jedoch von einer Strafe ab und sprach Regensburgs ehemaligen Bürgermeister in allen weiteren Anklagepunkten frei. Wolbergs und die Staatsanwaltschaft legten umgehend Revision gegen das Urteil ein.
Freiheitsstrafe verhängt
Anders sollte es im zweiten Prozess laufen: Wolbergs wurde vom Landgericht Regensburg der Bestechlichkeit schuldig gesprochen und zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt. Während im ersten Prozess noch davon ausgegangen wurde, dass der Vorwurf der Bestechlichkeit nicht haltbar sei, stellte sich nun das Gegenteil heraus. Auch hier hielt Wolbergs an seiner Überzeugung fest, er sei unschuldig.
Kein Ende in Sicht
Die Schuldfrage war jedoch auch mit dem zweiten Urteil noch nicht vollends geklärt, denn 2021 verkündete der Bundesgerichtshof, dass der Fall Wolbergs neu aufgerollt werden soll. Damit folgte der BGH der Überzeugung der Staatsanwaltschaft, die der Meinung war, dass das Urteil aus dem ersten Prozess 2019 zu milde gewesen sei. Die Revisionen gegen das Urteil von 2020 hingegen wurden vom Senat verworfen. Wann der Fall Wolbergs ad acta gelegt werden kann, steht aber weiter in den Sternen…
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RNRed