Im März dieses Jahres kam es zu einem Todesfall während eines Polizeieinsatzes im Landkreis Regensburg. Die Regensburger Staatsanwaltschaft hat nun die Vorermittlungen abgeschlossen und kam zu dem Schluss, gegen die Polizeibeamten gebe es keinen Anfangsverdacht einer Straftat.
Die Staatsanwaltschaft Regensburg hat die Vorermittlungen zum Tod eines 31-jährigen Regensburgers abgeschlossen. Der Mann verstarb Ende März diesen Jahres bei einem Polizeieinsatz im Regensburger Norden, wie Regensburger Nachrichten bereits berichtete. Die Ermittlungen ergaben keinen Anfangsverdacht einer Straftat gegen die beteiligten Polizeibeamten. Die Fesselung des letztlich Verstorbenen sei durch unmittelbaren Zwang gerechtfertigt gewesen, so die Staatsanwaltschaft.
Staatsanwaltschaft: Ermittlungsverfahren nicht nötig
Die Staatsanwaltschaft Regensburg hat das Vorermittlungsverfahren abgeschlossen: Da nach Durchführung der Vorermittlungen kein Anfangsverdacht eines strafbaren Verhaltens gegen die beteiligten Beamten besteht, kam die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens laut der Regensburger Staatsanwaltschaft nicht in Betracht.
Todesursache: Zusammenspiel verschiedener Einflüsse
Es sei davon auszugehen, dass sich der Todeseintritt mit einem Zusammenspiel verschiedener Ursachen erklären lasse, so die Staatsanwaltschaft. Das eingeholte medizinische Sachverständigengutachten führt insoweit insbesondere ein grenzwertig hohes Herzgewicht des Verstorbenen mit latenter Versagensbereitschaft der Herzmuskulatur, die Einnahme des Medikaments Clozapin, das zur Behandlung von Psychosen verschrieben wird, mögliche (Wechsel-)Wirkungen mit Cannabinoiden im System des Toten und die erheblichen körperlichen Anstrengungen des Verstorbenen im Rahmen der Widerstandshandlungen auf.
Berichtete Timeline stimmt nicht mit Zeugenaussagen überein
Eine aufgrund von Nachfragen des Rechtanwalts der Familie durchgeführte ausführliche Vernehmung zweier beteiligter Polizeibeamten ergab, dass sich der letztlich Verstorbene zum Zeitpunkt des Funkspruchs um 19.21 Uhr weiterhin gewehrt habe. Der Funkspruch sei erfolgt, da ein Herbeieilen weiterer Einsatzfahrzeuge nicht mehr erforderlich war. Erst im Zeitpunkt des Funkspruchs um 19.26 Uhr sei bereits die Bewusstlosigkeit eingetreten gewesen. Soweit teilweise berichtet wurde, zwischen der Fixierung des Betroffenen und dem Eintritt der Bewusstlosigkeit seien fünf Minuten verstrichen, lasse sich dies laut der Staatsanwaltschaft mit dem Ergebnis der Beweiserhebung, insbesondere der Aussage mehrerer unbeteiligter Zeugen, nicht in Einklang bringen.
Verhalten der Polizei mit PAG konform
Die Staatsanwaltschaft gelangte daher zu dem Ergebnis, dass die Anwendung unmittelbaren Zwangs durch die beteiligten Polizeibeamten in Übereinstimmung mit dem oftmals kritisierten Bayerischen Polizeiaufgabengesetz (PAG) stünde und in keiner Weise zu beanstanden gewesen sei. Auch hätten die Beamten unmittelbar auf den Eintritt der Bewusstlosigkeit bei dem letztlich Verstorbenen reagiert und sollen Wiederbelebungsbemühungen durchgeführt haben.
Was geschah beim Polizeieinsatz?
Nach dem Ergebnis der Vorermittlungen verletzte der letztlich Verstorbene am Sonntag, dem 20. März, gegen 19.00 Uhr zunächst einen Passanten durch einen Schlag gegen den Kopf, woraufhin dieser stark blutete. Daraufhin meldete die Frau des Passanten der Einsatzzentrale um 19:02 Uhr telefonisch, dass ein Unbekannter ihrem Mann irgendetwas gegen den Kopf geschlagen habe. Den gesamten Verlauf des Einsatzes hat Regensburger Nachrichten berichtet.
Der in der Folge von Aggressionen gegenüber den Polizeibeamten Gefesselte soll weiterhin Widerstand geleistet haben, bis er zu einem nicht genau bestimmbaren Zeitpunkt unvorhersehbar bewusstlos wurde. Daraufhin nahmen die Polizeibeamten ihm unmittelbar Hand- und Fußfesseln ab, setzten um 19.26 Uhr einen Notruf ab und begannen mit sachgerechten Reanimationsmaßnahmen. Der ursprünglich für den verletzten Passanten herbeigerufene Rettungswagen traf gegen 19.30 Uhr am Einsatzort ein. Gegen 20.00 Uhr wurden die Rettungsbemühungen eingestellt und der Todeseintritt festgestellt.
Staatsanwaltschaft Regensburg/RNRed