Bezüglich des vorgesehenen Corona-Konzepts für den kommenden Herbst und Winter äußern sich nun Gesundheits- und Sozialexpert:innen und fordern einige Nachbesserungen. Zentrale Punkte stellen dabei insbesondere die FFP2-Maskenpflicht sowie eine bessere Aufklärung von Bürger:innen dar.
Die von der Bundesregierung vorgesehenen Corona-Neuregelungen für den Herbst und Winter werden von Gesundheits- und Sozialexpert:innen im Grundsatz begrüßt, allerdings fordern diese einige Nachbesserungen. Die Fachleute äußerten sich am Montag anlässlich einer Anhörung des Gesundheitsausschusses über einen Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD, Grünen und FDP zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung vor COVID-19.
Bundesweite FFP2-Maskenpflicht in Flugzeugen, Fernzügen und Krankenhäusern
Der Entwurf soll durch weitere Neuregelungen im Infektionsschutzgesetz (IfSG) ergänzt werden. Dazu haben die Koalitionsfraktionen 13 Änderungsanträge eingebracht, die ebenfalls Teil der Anhörung waren. Die Sachverständigen äußerten sich in der Anhörung sowie in schriftlichen Stellungnahmen. Die umfangreichen Änderungsanträge sehen unter anderem eine bundesweite FFP2-Maskenpflicht in Flugzeugen und Fernzügen vor. Auch in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen soll bundesweit eine Maskenpflicht gelten, dort soll zudem ein Corona-Test verpflichtend sein. Die Länder sollen vom 01. Oktober 2022 bis 07. April 2023 je nach Infektionslage weitere Schutzvorkehrungen eigenständig anordnen können.
Bessere Aufklärung der Bürger bezüglich Masken
In der Anhörung spielte die Maskenpflicht im Allgemeinen eine größere Rolle. Der Gesundheitsforscher Rolf Rosenbrock aus Berlin forderte diesbezüglich auch eine bessere Aufklärung der Bürger:innen, damit die Masken ihre Schutzwirkung auch entfalten könnten. Die Wirksamkeit der Masken hänge wesentlich davon ab, dass sie richtig getragen würden und ließe sich erheblich verbessern, wenn den Menschen das Tragen der Maske kognitiv, sozial und emotional nähergebracht würde. Nötig sei eine Präventionskampagne.
Maskenpflicht für Einzelhandel gefordert
Auch der Sozialverband VdK hob die Bedeutung der Schutzmasken hervor und warnte vor einer Gefährdung vulnerabler Gruppen. Der Verband forderte, eine Maskenpflicht für den Einzelhandel und alle öffentlich zugänglichen Räume im IfSG zu regeln. Das Warten vor einer Supermarktkasse könne ausreichen, um sich anzustecken. Das Minimum müsse eine Ermächtigung der Bundesländer zur Einführung einer Maskenpflicht sein.
Größtes Risiko durch neue aggressive Corona-Variante
Mehrere Mediziner:innen und Virolog:innen betonten in der Anhörung die Wirksamkeit der FFP2-Masken, machten aber auch deutlich, dass die richtige Trageweise entscheidend sei. Nach Einschätzung der Mediziner:innen bestehe für den Herbst und Winter das größte Risiko in einer neuen, aggressiven Corona-Variante, die sich dem bisherigen Impfschutz entzieht. Eine präzise Vorhersage der epidemischen Lage sei aber nicht möglich.
Regelungen für Herbst und Winter zu spät
Der Bundesverband der Ärzt:innen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD) geht davon aus, dass der öffentliche Gesundheitsdienst im Herbst wieder massiv betroffen sein wird. Die mit der Bekämpfung der Pandemie befassten Institutionen müssten in die Lage versetzt werden, rechtssicher und einheitlich darauf reagieren zu können.
Nach Ansicht des Deutschen Städtetages kommen die Regelungen für den Herbst und Winter zu spät, sie müssten eigentlich schon verabschiedet sein. Die Kommunen müssten rechtzeitig planen können, Sach- und Personalressourcen seien nicht von einem auf den anderen Tag abrufbar. Nötig sei ein gesetzlicher Instrumentenkasten, der im Bedarfsfall berechenbar zur Verfügung stehe.
Regelungen unabhängig von epidemischer Lage
Eine Sprecherin des Caritasverbandes sagte in der Anhörung, eine unmittelbare Verknüpfung des Reha-Schutzschirms mit der erneuten Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite könne dazu führen, dass die Regelung vollständig ins Leere laufe. Dies würde die Existenz der Rehabilitationseinrichtungen gefährden. Die Regelung sollte daher unabhängig von der Feststellung der epidemischen Lage verlängert werden.
Deutscher Bundestag / RNRed