Sowohl die Union als auch die Linke haben im Bundestag Anträge auf die Aufhebung der Gasumlage gestellt: Die kontroverse Maßnahme der Regierung betrifft den finanziellen Ausgleich der Unternehmen durch Preisanpassungen. Die Union kritisiert eine fehlende Prüfung der Stützungsmaßnahmen.
In separaten Anträgen haben sowohl CDU/CSU als auch die Linke am heutigen Mittwoch, dem 07. September, die sofortige Aufhebung der Gasumlage gefordert. Während die Union bemängelt, dass die Stabilisierungsmaßnahmen nicht ordentlich geprüft worden seien und die Entscheidung zur Gasumlage damit eine unzureichende Grundlage gehabt hätte, argumentiert die Linke, dass die Regelung „unsozial“ sei. Damit würde der soziale Frieden gefährdet und die Verbraucher:innen würden zur finanziellen Verantwortung für vergangene politische Versäumnisse gezogen werden.
Bundesregierung: Begründung der Gasumlage
Zur Begründung der Gasumlage führen die Abgeordneten von CDU und CSU an, die Bundesregierung habe die Gasbeschaffungsumlage damit begründet, dass die Mehrkosten der Ersatzbeschaffung für ausgebliebene Lieferungen aus Russland kompensiert werden müssen. Auch die Linke erwähnt die Argumentation der Bundesregierung, die Gasumlage würde die Insolvenz von Gasimporteuren und weiteren Versorgern, insbesondere kommunaler Unternehmen und der Stadtwerke, verhindern.
Wie funktioniert die Verordnung?
Um dies zu verhindern, verabschiedete die Bundesregierung drei Stützungsmaßnahmen: Hierzu zählt die Verabschiedung der Verordnung nach § 26 des Energiesicherungsgesetzes (EnSiG) über einen finanziellen Ausgleich durch eine saldierte Preisanpassung – ergo die sogenannte Gasumlage. Danach hätten Gasimporteure, die von der erheblichen Reduzierung der Gasimportmengen unmittelbar betroffen seien, einen Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich der Mehrkosten ihrer Ersatzbeschaffung mit dem Ziel, eine drohende Insolvenz abzuwenden, erklärt die Linke das Funktionsprinzip der Gasumlage in ihrem Antrag.
Union: Maßnahmen unzulänglich geprüft
Die Union kritisiert im Vorgehen der Bundesregierung, dass die drei getroffenen Stützungsmaßnahmen (§§ 29, 26 und 24 EnSiG) nach den von den Regierungsfraktionen selbst geschaffenen Regelungen einer klaren Reihenfolge unterlägen: Die Stabilisierungsmaßnahmen nach § 29 EnSiG hätten dabei vorrangig intensiv und zielgerichtet geprüft werden müssen und das Ergebnis dieser Prüfung hätte als Grundlage zur Entscheidung über alle weiteren Schritte dargelegt werden müssen. All das sei nicht erfolgt, erklärt die Union und begründet so ihren Antrag zur Aufhebung der Gasumlage.
Linke: Gasumlage belastet Bürger:innen
Laut Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz diene die Umlage explizit nicht dazu, die Eigentümerinnen und Eigentümer der Energieversorgungsunternehmen vor Wertverlusten zu schützen, doch genau das sei Fall kritisieren die Linken-Abgeordneten. „Während einzelne Energiekonzerne Milliarden Übergewinne in der Krise einführen, werden Verbraucher:innen einseitig zur finanziellen Verantwortung für die Versäumnisse der Politik der letzten Jahrzehnte gezogen“, argumentieren die Abgeordneten der Linken weiterhin. Das sei unsozial und gefährde den sozialen Frieden. Mit dieser Begründung fordert die Linke, die Verordnung der Bundesregierung über einen finanziellen Ausgleich durch eine saldierte Preisanpassung mit sofortiger Wirkung aufzuheben.
Deutscher Bundestag/RNRed