Der Regensburger Energieversorger REWAG wird seine Preise für Strom und Erdgas zum neuen Jahr erhöhen. Damit reagiere er auf die weiterhin enorm angespannte Situation an den Energiemärkten, so die Stellungnahme des Energieversorgers. Haupttreiber für die deutliche Preiserhöhung zum Jahreswechsel seien die Beschaffungspreise.
Nach einer Preiserhöhung Anfang 2020 werden für REWAG-Kund:innen auch die Strom- und Erdgaspreis zum 1. Januar 2023 teurer, wie in einer Pressemitteilung vom heutigen Freitag, dem 18. November, bekannt gegeben wurde. „Seit Mitte 2021 gibt es eine regelrechte Preisspirale, auf die wir nun nach einer ersten Anpassung des Erdgaspreises zum 01. Oktober erneut reagieren müssen.“, so REWAG-Vorstand Bernhard Büllmann. „Dazu werden auch die Netznutzungsentgelte zum 1. Januar erneut steigen“, kündigt die REWAG in ihrer Pressemitteilung an.
Strompreise werden steigen
Nicht nur die Erdgaspreise werden steigen, auch der Strompreis wird erhöht. „Dafür sind neben extrem gestiegenen Beschaffungspreisen auch die veränderten Netzentgelte und die steigende gesetzliche Offshore-Netzumlage verantwortlich“, erläutert Bernhard Büllmann.
Abwärtstrend der Preise nicht auf Dauer?
Die REWAG verfolge seit jeher eine langfristige Beschaffungsstrategie, von der Kundschaft grundsätzlich dauerhaft profitieren könne, so der Konzern. „Aktuell sehen wir an der Börse zwar einen leichten Abwärtstrend bei den Preisen. Das ist vermutlich auf die vergleichsweise milde Witterung, gut gefüllte Speicher und auch auf Einsparungen zurückzuführen“, spekuliert Büllmann. Trotz allem würden sie immer noch deutlich über dem Vorjahrsniveau liegen, konkret handle es sich im Preisvergleich immer noch um den Faktor vier bis fünf.
Preisbremse soll schnellstmöglich umgesetzt werden
Dennoch verspricht der Konzern, die Senkung der Umsatzsteuer an seine Kundschaft weiterzugeben. Ebenso soll die angekündigte Entlastung („Preisbremse“), die aktuell noch nicht gesetzlich verbindlich geregelt ist, schnellstmöglich und in vollem Umfang bei den Kunden ankommen, so die REWAG.
Erneute Anpassung bei den Erdgas-Preisen
Der Preis in der Grundversorgung rewario.erdgas.basis steigt zum 01. Januar 2023 um 5,71 Ct/kWh brutto auf 14,22 Ct/kWh brutto. Für einen Musterhaushalt mit einem Verbrauch von 18.000 kWh pro Jahr bedeutet das Mehrkosten in Höhe von 1.028,48 Euro brutto. Für eine Musterwohnung mit einem Jahresverbrauch von 8.500 kWh entspricht dies einer Erhöhung um 485,67 Euro brutto im Jahr.
Die Preise für Strom ab 01. Januar 2023
Die Stromverbrauchspreise erhöhen sich zum 1. Januar 2023 in der Grundversorgung rewario.strom.basis um 11,06 Ct/kWh auf 36,57 Ct/kWh brutto. Im Vergleich zu den Erdgas-Preisen wird bei den Strompreisen auch der Grundpreis leicht steigen. In der Grundversorgung steigt dieser um 8,33 €/Jahr brutto (0,69 €/Monat). Für einen Musterhaushalt mit 3.500 kWh Jahresstromverbrauch bedeutet das im rewario.strom.basis Mehrkosten in Höhe von insgesamt 395,26 Euro brutto im Jahr.
Der Vergleich der aktuellen Preise bayerischer Städten zeige, dass die REWAG sowohl beim Strom als auch beim Erdgas trotz der zum 1. Januar erfolgenden Preiserhöhungen weiterhin deutlich hinter anderen Grundversorgern liege, so die Pressemitteilung des Energieversorgers.
Veränderung der Abschlagszahlungen
Als eine Konsequenz aus der Preismaßnahme im Januar 2023 erhöht die REWAG die Abschläge ihrer Kunden automatisch zum Anfang des nächsten Jahres. „Diese Anpassung kommt den Kunden zugute, da sich die Kosten so gleichmäßig auf das ganze Jahr verteilen und nicht bei der Jahresabrechnung ein sehr hoher Betrag auf einmal anfällt“, argumentiert Bernhard Büllmann. Somit sollen hohe Nachzahlungen reduziert werden.
Die monatliche Abschlagshöhe ermittelt die REWAG, indem sie auf Basis des Vorjahresverbrauchs und weiterer Faktoren hochrechnet, wieviel die Kunden für das kommende Jahr an Energie voraussichtlich verbrauchen. Die Bewertung des Verbrauchs erfolgt auf Preisbasis Januar 2023.
Abwicklung der staatlichen Soforthilfe für Erdgas-Kunden
Die Bundesregierung hat eine Entlastung für Erdgas-Kunden durch eine Soforthilfe in Form der staatlichen Übernahme der Dezember-Abschläge. Das bedeutet konkret, dass alle Erdgas-Kunden ihren Dezember-Abschlag in 2022 nicht zahlen müssen bzw. erstattet bekommen. „Hierzu gibt es verschiedene Szenarien: Sollte der Kunde ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, ziehen wir den Dezember-Abschlag nicht ein. Sollte der Kunde monatlich den Abschlag an uns überweisen, kann er dies im Dezember aussetzen“, so Bernhard Büllmann.
Daueraufträge nicht sofort zurückerstattet
Bei Daueraufträgen, sofern diese von den Kunden nicht für den Monat Dezember einmalig ausgesetzt werden, wird die Dezember-Überweisung nicht sofort zurückerstattet, sondern der Abschlag wird im Rahmen der Jahresabrechnung gutgeschrieben. Der tatsächliche Erstattungsbetrag wird in der kommenden Jahresrechnung gegengerechnet. Dieser ergibt sich aus einem Zwölftel der Verbrauchsprognose zum Preisstand Anfang Dezember. Damit kommt bei einigen Kunden die Soforthilfe zeitlich verzögert an. So verhält es sich auch bei Mietern, die die Erstattung erst mit der Nebenkostenabrechnung im kommenden Jahr erhalten. „Unsere Kunden können aber sicher sein, dass jeder, der einen per Gesetz definierten Anspruch darauf hat, die staatliche Soforthilfe erhält“, versichert Michael Matzke, Bereichsleiter Kundenbeziehungen/Marketing.
Die REWAG informiert ihre Kunden postalisch über die individuellen Preisanpassungen. Weitere Informationen zu den oben genannten Themen finden sie online.
REWAG Regensburger Energie- und Wasserversorgung AG & Co KG/RNRed