Im Teil II unseres Bahnhof-Reports konzentrieren wir uns darauf, ob die Maßnahmen zur Bekämpfung der gestiegenen Kriminalität am Regensburger Bahnhof tatsächlich Wirkung erzielen. Wurden durch die ins Leben gerufenen Arbeits- und Ermittlungsgruppen bereits mehr Täter gefasst und warum ist die scheinbar beschlossene Kameraüberwachung beim Fürst-Anselm-Park noch nicht umgesetzt?
Der Anstieg der Kriminalität beschäftigt besonders seit Ende letzten Jahres die Regensburger Bürgerinnen und Bürger. Denn seit 2023 scheinen die Straftaten in Regensburg stark angestiegen zu sein. Dieser Eindruck bestätigte sich auch bei der Vorstellung des Sicherheitsberichts 2023 für die Oberpfalz sowie die Stadt Regensburg.
Im Teil I unseres Bahnhof-Reports haben wir die Kriminalität speziell am Regensburger Bahnhof thematisiert sowie Maßnahmen, die die Polizei eingeleitet hat. Es ging aber auch darum, was die Politik plant, um den Regensburger Bahnhof wieder sicherer zu machen.
Im zweiten Teil analysieren wir nun, ob die Maßnahmen bereits Wirkung zeigen. Wir haben zudem bei Polizei, Staatsanwaltschaft und der Stadt Regensburg nachgefragt, warum scheinbar beschlossene Maßnahmen, wie etwa eine Kameraüberwachung oder die Beleuchtung im Gebiet um den Schwammerl, noch nicht umgesetzt wurden.
Warum sind viele Täter weiterhin auf freiem Fuß?
Eine Frage, die bereits seit Beginn der Diskussion zur Sicherheit im Bahnhofsbereich immer wieder auftritt ist: „Warum sind viele Täter häufig weiterhin auf freiem Fuß, obwohl diese straffällig werden?“
„Das liegt häufig an der Schwere der Tat. Es ist nicht so, dass wir hier beispielsweise jeden Tag einen Mord hatten, sondern es geht etwa um Körperverletzungen oder niederschwellige Raubdelikte“, erläutert Polizeihauptkommissar und Pressesprecher Matthias Gröger. Einzelne Diebstahlsdelikte für sich hätten nicht die Qualität, einen Haftbefehl zu erwirken.
Bierhenke von der Staatsanwaltschaft Regensburg beschreibt den herkömmlichen Ablauf hinsichtlich Straftätern aus dem Bereich der Kleinkriminalität folgendermaßen: „Diese werden zunächst von der Polizei aufgenommen und nach Abschluss der erforderlichen Ermittlungen (insbesondere Vernehmung des Beschuldigten und der Tatzeugen, Sicherstellung von Beweismaterial) einzeln der Staatsanwaltschaft vorgelegt. Kann die angezeigte Tat nachgewiesen werden, wird beim Ersttäter meist bei Gericht ein Strafbefehl (Geldstrafe im schriftlichen Verfahren) beantragt oder das Verfahren wird wegen Geringfügigkeit – in der Regel gegen Zahlung einer Geldbuße an eine gemeinnützige Einrichtung – eingestellt.“ Somit wird auch deutlich, warum eine gewisse Zahl an Straftätern immer wieder auf freiem Fuß ist.
Eine andere Handhabe gilt für Mehrfach-Straftäter. Unter anderem aus diesem Grund wurde im Oktober 2023 auf Basis der Rahmenkonzeption „Gemeinsam stark für Regensburg“ eine behördenübergreifende Arbeitsgruppe aus Bayerischer Polizei, Stadt Regensburg, Staatsanwaltschaft Regensburg, Amtsgericht Regensburg, Bundespolizei und Regierung der Oberpfalz gegründet. Ziel der Gruppe ist es, ein breitgefächertes Maßnahmenpaket zu entwickeln, worunter auch eine Optimierung im Bereich der Strafverfolgung fällt. Das bedeutet unter anderem, dass Tatbestände nun gesammelt und dementsprechend konzentriert aufbereitet werden. Neben dieser Gruppe beschäftigt sich die Polizei im Zuge der Ermittlungsgruppe EG MIT, die bei der Polizeiinspektion Süd angesiedelt ist, bereits seit 2020 mit Mehrfach- und Intensivtätern: „Seit Ende letzten Jahres hat sich diese Gruppe auf den Bahnhof spezialisiert und auf auffällige Personen, die dort in kurzer Zeit mehrfach Straftaten begangen haben.“ Darüber hinaus hat auch die Staatsanwaltschaft Regensburg Mitte November ein eigenes Referat für Mehrfach- und Intensivstraftäter gebildet.
Wie bereits in Teil I des Bahnhof-Reports erläutert, ist deren gemeinsames Ziel, dass Täter nicht nur schneller gefasst werden, sondern auch in enger Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft schneller einem Gerichtsverfahren zugeführt werden, um im Idealfall einen Haftbefehl erlassen zu können.
Werden die Fälle von Mehrfachintensivtätern tatsächlich schneller bearbeitet?
Hier stellt sich die Frage, ob diese Fälle aktuell von der Staatsanwaltschaft tatsächlich schneller bearbeitet beziehungsweise mit höherer Priorität behandelt werden. Bierhenke bestätigt, dass die im Referat für Mehrfachintensivtäter laufenden Verfahren deutlich schneller durchgeführt werden würden. „Ab Ermittlungsbeginn seitens der Polizei und Staatsanwaltschaft bis zur Gerichtsverhandlung dauert es aktuell drei bis fünf Monate. Zunächst laufen innerhalb dieses Zeitraums also die Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft. Sind diese abgeschlossen, kann die Anklage erhoben und seitens des Gerichts ein Termin bestimmt werden. Die Frage, wann die Hauptverhandlung durchgeführt wird, entscheidet dann allein das mit dem Verfahren befasste Gericht. Haftsachen müssen von Gesetzes wegen jedoch bevorzugt bearbeitet werden“, erläutert die Staatsanwältin.
Neben dem forcierten Ziel, dass die Täter allgemein schneller einem Urteil zugeführt werden sollen, unterstreicht Bierhenke: „Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen wird unverzüglich der Erlass eines Untersuchungshaftbefehls beantragt.“ So können die Täter auch in der Zwischenzeit, also bis zu ihrer Verhandlung, nicht mehr aktiv werden, was wiederum den Schutz der Bürgerinnen und Bürger erhöht. Ein weiterer positiver Aspekt sei laut Bierhenke, dass die Justiz ein klares Zeichen an potenzielle Straftäter sende, dass ihre Taten konsequent verfolgt würden.
Bleiben Täter von Kleindelikten weiterhin auf freiem Fuß?
An der Stelle kommen wir jedoch wieder auf die Ausgangsfrage zurück: Gilt das auch für Täter im Bereich der Kleinkriminalität? Gröger bestätigt, dass diese Vorgehensweise in Bezug auf Mehrfach- und Intensivstraftäter auch bei Kleinkriminellen Anwendung finde. Er betont, dass das jedoch nicht auf den Bahnhof beschränkt sei: „Wenn wir zum Beispiel einen Mehrfachstraftäter ins Auge gefasst haben, weil er in den letzten zwei Monaten bereits mehrere Straftaten begangen hat, dann muss dieser nicht im Bahnhofsgebiet aktiv geworden sein. Er kann auch einen Ladendiebstahl im Donau-Einkaufszentrum oder der Innenstadt begangen haben oder eine Körperverletzung in einem anderen Bereich im Raum Regensburg. Wenn es etwa ein Ladendiebstahl für drei Euro war, fällt das trotzdem in den Bereich mit rein. Es muss natürlich eine gewisse Schwelle überschritten sein, entweder in Bezug auf die Anzahl oder die Schwere der Straftaten. Dann nimmt man denjenigen in das Programm mit auf und versucht so, die Vorgänge zu beschleunigen.“
Bierhenke bestätigt die Vorgehensweise in Bezug auf Taten im Bereich der Kleinkriminalität und ergänzt bezüglich einer Haftstrafe über die U-Haft hinaus: „Ab der dritten kleineren Straftat binnen kurzer Zeit wird das Sonderreferat (Anm. d. Red.: Auch Bestandteil der Rahmenkonzeption „Gemeinsam stark für Regensburg“) tätig. Im Bereich der Kleinkriminalität kommt eine anschließende Verhängung einer Gesamtfreiheitsstrafe nur in Betracht, wenn sie zur Verteidigung der Rechtsordnung unerlässlich ist. Bei Taten mit geringem Erfolgsunwert (Anm. d. Red.: z. B. wenn der Erfolg aufgrund des Wertes der Diebesbeute gering ist) kann dies beispielsweise dann der Fall sein, wenn ein besonders hoher Handlungsunwert (z. B. eine besonders dreiste Art der Tatbegehung) vorliegt. Letztlich hängt die Frage, ob eine Freiheitsstrafe zu verhängen ist, von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls – etwaigen Vorstrafen des Beschuldigten, Art und Häufigkeit der begangenen Straftaten, eingetretenen Schäden, Folgen für etwaige Opfer etc. – ab. Die Entscheidung trifft hier natürlich ausschließlich das mit der Sache befasste Gericht.“
Deutlich mehr Straftäter in U-Haft
An der Stelle stellt sich nun die Frage, ob die beschriebenen Maßnahmen und die behördenübergreifende Zusammenarbeit bereits Wirkung zeigen. Christina Bierhenke erläutert: „Es werden im Vergleich zum Vorjahr mehr Straftaten begangen, daher erfolgen auch mehr Ermittlungen und Festnahmen.“ Es zeige sich bereits jetzt, dass durch das Referat die Täter vor allem schneller ermittelt werden und die Staatsanwaltschaft durch die Verfahrensbündelung aktuell deutlich schneller Anklage erheben könne.Auf die Rückfrage, ob sich aufgrund der aktuellen Maßnahmen tatsächlich messbar mehr Personen in Untersuchungshaft befinden, bestätigt die Staatsanwältin, dass derzeit mehr in Untersuchungshaft seien: „Allein im Sonderreferat für Mehrfach- und Intensivtäter befinden sich derzeit 38 Personen in Untersuchungshaft und in 31 Fällen wurde Anklage erhoben.“
Verzögerte Sicherheit? Die Kamerafrage am Regensburger Bahnhof beschäftigt Bürger
Neben den bereits laufenden Maßnahmen gibt es auch jene, die geplant und ausdrücklich gewünscht, jedoch noch nicht umgesetzt sind. Dazu gehört etwa die Kameraüberwachung im gesamten Bahnhofsumfeld. Der Bereich um den Schwammerl wurde seitens der Polizei bereits als gefährlicher Ort eingestuft. Viele Bürgerinnen und Bürger fragen sich daher: Warum wird die Kameraüberwachung hinsichtlich der erhöhten Straftaten und der aktuellen Verunsicherung der Menschen an diesen Stellen nicht schneller realisiert? Viele fordern sogar, den gesamten Park sowohl mit Videoüberwachung auszustatten als auch zu beleuchten.
Um die Hintergründe und Abläufe, die so eine Videoüberwachung erfordert, besser zu verstehen und einordnen zu können, haben wir sowohl beim Polizeipräsidium Oberpfalz als auch der Stadt Regensburg nachgefragt.
Vorab erläutert Polizeihauptkommissar Gröger, dass es sich bei den Kameras, die bereits jetzt am Hauptbahnhof Regensburg installiert sind, um Eigentum der Polizei handelt. „Man spricht hier von einer offenen präventiven Videoüberwachung der Polizei. Die Rechtsgrundlage hierfür ist im Polizeiaufgabengesetz geregelt. Wenn man die Kameraüberwachung jetzt also zum Beispiel um den Bereich des Schwammerls ausweiten möchte, braucht man hierfür wieder eine rechtliche Grundlage.“ Doch das ist nicht das einzige, das in diesem komplexen Verfahren beachtet und vorab geklärt werden muss.
Gröger hat uns daher einen Blick hinter die Kulissen gewährt, welche Instanzen und Ämter tätig werden müssen, bis eine Kamera tatsächlich ihre Funktion aufnehmen kann.
Reicht die Einstufung als gefährlicher Ort als Grund für eine Kameraüberwachung?
„Der erste Schritt ist immer, dass seitens der Polizei zunächst festgestellt werden muss, dass die Kriminalität in einem bestimmten Bereich erhöht ist. Das konnten wir im vergangenen Jahr durch die steigenden Zahlen an Strafdelikten im Gebiet um den Bahnhof bereits nachweisen. Innerhalb der Polizei wird das dann mit Zahlen hinterlegt. Der Bahnhof wurde seitens der Polizei darüber hinaus als gefährlicher Ort eingestuft.
Doch gibt es hier weitere Sachverhalte, die erfüllt sein müssen, außer der Einstufung als gefährlicher Ort, um eine Kameraüberwachung zu rechtfertigen? Gröger bejaht diese Frage und erläutert, dass es einen rechtlichen Rahmen in Form des Gesetzes sowie Kommentierungen hierzu gäbe. Die umfassende rechtliche Prüfung umfasse mehrere Teile. „Wir formulieren es immer so, dass es insbesondere rechtliche und technische Voraussetzungen zu beachten gibt.“ Zunächst wird von uns rechtlich geprüft, ob die notwendigen Voraussetzungen für eine Kameraüberwachung vorliegen. An dem Punkt geht es immer auch um die Verhältnismäßigkeit. Das heißt, es muss geprüft werden, ob die Videoüberwachung in diesem Bereich verhältnismäßig ist und ob diese tatsächlich etwas bringen würde, um die Kriminalität hier zu bekämpfen. In diesem Zuge müssen immer mildere Maßnahmen geprüft werden, es wird also abgewogen, ob beispielsweise Fußstreifen der Polizei ausreichen würden.“ Diese Bewertung sei bereits durch einen Juristen, der beim Polizeipräsidium Oberpfalz angestellt ist, vorgenommen worden. Sie umfasst eine zweistellige Anzahl an Seiten, in der geprüft wird, ob eine Videoüberwachung rechtlich zulässig sei. „Da spielen neben den erwähnten Zahlen, der Einstufung als gefährlicher Ort und der Verhältnismäßigkeit etwa auch die Schwere der Straftaten etc. mit eine Rolle.“ Die rechtliche Prüfung erfolgt also seitens der Polizei auf Grundlage des Polizeiaufgabengesetzes.
Keine Kamera ohne Einhaltung des Datenschutzes?
Doch wie bereits geahnt, spielt auch der Datenschutz im rechtlichen Teil eine Rolle. „Obwohl wir einen behördlichen Datenschutzbeauftragten direkt im Präsidium haben, der sich in dem Bereich sehr gut auskennt und darauf achtet, dass von unserer Seite der Datenschutz erfüllt ist, wird für solche Fälle immer der bayerische Datenschutzbeauftragte beteiligt.“ Der Datenschutz sei laut Gröger etwa am Schwammerl-Kiosk relevant. Dabei handle es sich um ein Café, dessen Mitarbeiter nicht gefilmt werden dürften. Der Bereich müsse folglich ausgespart werden, was man technisch durchaus umsetzen könne, meint Gröger.
Auf die Rückfrage, ob der bayerische Datenschutzbeauftragte eine Genehmigung erteilen müsse, antwortet Gröger, dass das nicht direkt nötig sei, dieser jedoch das Recht habe, Einwände zu erheben.
Kameraüberwachung: Diese Rolle spielt die Stadt Regensburg
Wenn das alles einwandfrei ist, ist der nächste Schritt die Begehung seitens der Polizei vor Ort. Die Polizei stellt also fest, an welchen Stellen Kameras sinnvoll wären. Zudem sind die technischen und baulichen Gegebenheiten zu überprüfen: „Man benötigt hier die ganze Logistik, man braucht Strom und muss sich um die richtige Beleuchtung kümmern. Je nach Kameratyp muss die zusätzliche Beleuchtung an die Vorgaben des Herstellers angepasst werden, sodass die Kameras auch in der Nacht optimal aufzeichnen können“, erläutert Gröger. Die Polizei, genauer gesagt die Einsatztechnik, erarbeitet also zunächst einen Vorschlag, der dann an die Stadt herangetragen wird, die diesen genehmigen muss. Grund dafür ist, dass es sich beim Grund des Bahnhofsareals um Eigentum der Stadt Regensburg handelt.
Die Stadt Regensburg wird allerdings erst aktiv, wenn ihr die konkreten Vorgaben der Polizei für die erweiterte Videoüberwachung im Bahnhofsumfeld vorliegen. Juliane von Roenne-Styra, Leitung der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Regensburg, gibt zu bedenken, dass dann auch seitens der Stadt darüber nachgedacht werden muss, ob etwa Stromleitungen verlegt oder gegebenenfalls das Grün weiter zurückgeschnitten werden müsse. Für bauliche Maßnahmen oder die Verlegung von Stromleitungen sei man vom Wetter abhängig: „Es darf zum Beispiel keinen Bodenfrost mehr geben.“ Neben der Einbindung von Garten- und Umweltamt müssen auch eventuell notwendige Genehmigungen durch die Regierung der Oberpfalz als Höhere Naturschutzbehörde eingeholt werden. Von Roenne-Styra verweist in diesem Zusammenhang auch auf die Rahmenkonzeption „Gemeinsam stark für Regensburg“, über die eine enge Abstimmung und verbesserte Kommunikation möglich ist.
Wer trägt eigentlich die Kosten?
„Für die Kameraanschaffung und später auch die Wartung der Kamera ist die Polizei zuständig. Die Kosten hierzu fallen also bei der Polizei an“, so Gröger. Was viele nicht wissen ist, dass die Polizei bei der Beschaffung an bestimmte Ausschreibungsrichtlinien gebunden ist, die für öffentliche Behörden gelten. „Was die Begleitkosten angeht, befinden wir uns im Moment noch in Abstimmung mit der Stadt, wer die einzelnen Posten übernimmt. Hier muss auch die Frage geklärt werden, ob man Strom etwa aus bereits bestehenden Stromleitungen entnehmen kann oder nochmal extra graben muss.“
Wann findet eine Ausweitung der Beleuchtung statt?
Ein weiteres Thema, das sowohl unterschiedliche politische Parteien umtreibt, als auch den Regensburger Bürgerinnen und Bürgern ein Anliegen ist, ist die Ausweitung der Beleuchtung im Parkbereich. Gröger erläutert, dass die Umsetzung der Kameraüberwachung gemeinsam mit der Erweiterung der Beleuchtung erfolgen soll, da diese auf die Kamera abgestimmt sein muss. „Deshalb wartet die Stadt Regensburg aktuell auch noch auf die Zulieferung seitens der Polizei“, bestätigt der Polizeihauptkommissar. Von Roenne-Styra merkt an dieser Stelle an, dass der Weg vom Bahnhof, vorbei am Schwammerl zum St.-Peters-Weg, bereits beleuchtet sei. Hinsichtlich einer zusätzlichen Beleuchtung müsse immer auch der Natur- und Artenschutz, gegebenenfalls unter Einbeziehung der Regierung der Oberpfalz als Genehmigungsbehörde, mit abgewogen werden. Grundsätzlich steht die Stadt einer Ausweitung der Beleuchtung offen gegenüber.
Wann werden die Kameras installiert?
Obwohl die Komplexität und der bürokratische Planungsaufwand hinter einer Kamerainstallation nun deutlich geworden sind, bleibt die Frage bestehen, wann die Kameras rund um den Schwammerl nun installiert werden. Dass sie aus polizeilicher Sicht aber auf jeden Fall kommen sollen, konnte uns Gröger bereits bestätigen. Wann die Umsetzung genau erfolgt, konnte er uns jedoch nicht sagen. „Wir befinden uns momentan in einem laufenden Prozess, in welchem viele Abstimmungen zeitgleich getätigt werden müssen. Deshalb können wir keinen genauen Zeitrahmen abschätzen. Polizeiintern werden die Planungen jedoch aktuell priorisiert bearbeitet. Es stehen aktuell auf jeden Fall der Beschaffungsprozess sowie mögliche Tiefbauarbeiten im Raum.“ Auch die Stadt hofft, dass sie hier zügig vorankommen. „Das hat Priorität in der Stadtverwaltung“, so von Roenne-Styra.
Insgesamt zeichnet sich ein Bild von komplexen bürokratischen Prozessen und einem damit verbundenen planerischen Aufwand ab, die die Implementierung der Kameraüberwachung maßgeblich hinauszögern. Kurz nach unseren Interviews, am Donnerstag, den 22. Februar, fand nun allerdings bereits die Begehung des Bahnhofgebiets seitens der Polizei, inklusive Einsatz einer Drohne, statt. Auch die Ämter der Stadt Regensburg sowie Bürgermeister Ludwig Artinger waren mit vor Ort.
UPDATE: Bei der Pressekonferenz zum Sicherheitsbericht 2023 der Stadt Regensburg im März war die Rede davon, dass die Polizei hoffe, die Kameras bis zum Sommer 2024 angebracht zu haben. Die Stadt sei gerade mit den Planungsarbeiten, unter anderem bezüglich Stromversorgung, an welcher Stelle die Masten befestigt werden etc., beschäftigt.
Es bleibt daher zu hoffen, dass die Kameraüberwachung auch im Gebiet um den Schwammerl bald für mehr Sicherheit sorgt, die bereits laufenden Maßnahmen weiter Wirkung zeigen und ebenfalls dazu dienen, potenzielle Täter vor erneuten Straftaten abzuschrecken.
Marina Triebswetter | filterVERLAG