Das Hauptzollamts Regensburg deckte einen neuen Fall von Schwarzarbeit und Sozialversicherungsbetrug auf. Ein Betreiber einer Tankstelle des Landkreises Regensburg beschäftigte über fast drei Jahren Arbeitnehmer, ohne diese bei den zuständigen Krankenkassen anzumelden.
Vorgehensweise des Täters
Dabei zahlte der Unternehmer seinen Arbeitnehmern entweder Teile des Lohns oder den gesamten Lohn schwarz aus. Eine besonders schwerwiegende Verfehlung zeigte sich bei einer Arbeitnehmerin, die während ihrer Beschäftigung Arbeitslosengeld bezog und es unterließ, dem zuständigen Leistungsträgern ihren tatsächlichen Beschäftigungsumfang mitzuteilen. Zur Verschleierung dieser Tat wurde ein Teil ihres Lohns über ihren Sohn ausgezahlt, der als Minijobber angemeldet war, jedoch nie im Unternehmen tätig war. Diese Arbeitnehmerin wurde bereits wegen Betrugs zu einer Geldstrafe in Höhe von 3.600 Euro verurteilt.
Wirtschaftliche Schäden
Durch die systematische Umgehung seiner Verpflichtungen sparte sich der Tankstellenbetreiber Sozialabgaben und Beiträge zur Berufsgenossenschaft in Höhe von insgesamt 4.000 Euro. Das Amtsgericht Regensburg verurteilte den Unternehmer nun zu einer Geldstrafe von insgesamt 19.500 Euro. Zusätzlich muss der Verurteilte für die - 2 / 2 - Zeichen 1934 entstandenen Verfahrenskosten sowie für die nachträglich eingeforderten Sozialversicherungsbeiträge aufkommen.
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Regensburg weist darauf hin, dass Schwarzarbeit und die Missachtung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten kein Kavaliersdelikt sind. Solche Praktiken führen zu erheblichen wirtschaftlichen Schäden und benachteiligen die ehrlichen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Hauptzollamt Regensburg / RNRed