Als Begleitmaßnahme zur Erhebung von Parkgebühren auf dem Parkplatz am Unteren Wöhrd werden auch in der Werftstraße ab Montag Parkgebühren erhoben. Die installierten Parkscheinautomaten müssen ab diesem Zeitpunkt bedient werden. Der Zeitraum für die Parkscheinpflicht und alle Informationen für Anwohner finden Sie hier.
Ab Montag, den 14. Oktober, werden auf dem Parkplatz am Unteren Wöhrd und in der Werftstraße Parkgebühren erhoben. Mit der Maßnahme soll insbesondere das Dauerparken entlang der Werftstraße eingeschränkt werden. Die Parkscheinpflicht besteht werktags von Montag bis Freitag in der Zeit von 09:00 Uhr bis 19:00 Uhr, am Samstag in der Zeit von 09:00 Uhr bis 14:00 Uhr. Die Parkgebühr beträgt einen Euro pro Stunde, Höchstparkdauer ist drei Stunden. Der Bezahlvorgang kann in bar, mit Zahlkarte oder per Handy getätigt werden.
Anwohner sind nicht betroffen
Es wird gebeten, die Beschilderung der neuen Parkraumbewirtschaftungszone und die ausgeschilderten Bedingungen an den Parkscheinautomaten zu beachten.
Das Bewohnerparken ist von der Gebührenpflicht nicht betroffen. Für die Bewohnerinnen und Bewohner des Unteren Wöhrds werden besondere Parkbereiche auf der Donauseite der Werftstraße eingerichtet, in denen wie bisher circa 35 Stellplätze zur Verfügung stehen. Auch die Gesamtzahl der bewirtschafteten Parkplätze ändert sich durch die Maßnahme nicht.
Stadt Regensburg / RNRed