In ganz Bayern kommt es heute zu Lockerungen der Corona-Maßnahmen. Auch für die Hochschulen wurden Erleichterungen in verschiedenen Bereichen beschlossen. Alles zu den aktuell geltenden Regelungen.
Am heutigen Donnerstag, dem 17. Februar, treten in Bayern neue Corona-Regeln in Kraft. In zahlreichen Bereichen, wie beispielsweise im Kultur- oder Sportbereich, kommt es zu Lockerungen. Auch für die Hochschulen im Freistaat beschloss der Ministerrat Erleichterungen. Der Bayerische Staatsminister für Wissenschaft und Kunst, Bernd Sibler, begrüßte diese und bezeichnete sie als wegweisenden Schritt in Richtung Normalität. Welche Regeln nun gelten und welche weiteren Öffnungsperspektiven Silber für möglich hält.
3G-Regel – auch in Bibliotheken
Der Bayerische Ministerrat hatte entschieden, dass erhebliche Erleichterungen bei den Corona-Maßnahmen in Kraft treten werden. Bayerns Wissenschaftsminister Sibler erklärte nach dem Beschluss am Dienstag, dem 15. Februar: „Dank der aktuellen Entwicklung und der Zuversicht, dass sich die Corona-Lage in den nächsten Wochen weiter entspannen wird, können wir ab Donnerstag den Zugang zu unseren Hochschulen wieder unter 3G-Bedingungen ermöglichen.“ Das bedeute, dass der Zutritt dann gleichermaßen für geimpfte, genesene und aktuell negativ getestete Personen möglich sei. „Auch die Lesesäle der Bibliotheken können dann wieder nach der 3G-Regel genutzt werden“, betonte Sibler.
Sommersemester in Präsenz – nicht nur im Hörsaal?
Sibler bezeichnete die Erleichterungen als einen verantwortungsbewussten, wegweisenden Schritt in Richtung Normalität für die Hochschulfamilie. Er sieht darin außerdem eine echte Perspektive für ein Sommersemester in Präsenz – „und zwar nicht nur im Hörsaal, sondern auch auf dem Campus und im Miteinander des studentischen Lebens.“ Er erläuterte: „Das Studieren in Präsenz und die Studierbarkeit für möglichst alle unsere Studentinnen und Studenten in Bayern waren und sind für mich zusammen mit der bestmöglichen Absicherung der Gesundheit unserer Hochschulfamilie ein echtes Anliegen.“ Er setzt sich seit Beginn der COVID-19-Pandemie für gezielte und umfassende Erleichterungen im Hochschulbereich ein.
Zugangsregelungen für Prüfungen im Wintersemester
Für die Prüfungsphase an den bayerischen Hochschulen im laufenden Wintersemester konnten bereits vorab die Zugangsregelungen für die Prüfungsteilnahme von einer 3G Plus-Regel zu einer 3G-Regel erleichtert werden.
Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst / RNRed