Unternehmen, die mehrere Fahrzeuge haben, sollten sich über eine sogenannte Flottenversicherung Gedanken machen. Doch wann macht eine solche Flottenversicherung Sinn, welche Kosten fallen an und in welchen Fällen greift eine Flottenversicherung?
Damit eine Flottenversicherung unternehmerisch Sinn machen kann, müssen natürlich die Betriebskosten zur Aufrechterhaltung dieses Versicherungsschutzes klar sein. Doch wovon hängen diese Kosten eigentlich ab und welche Fälle deckt eine Flottenversicherung ab?
Wesentliche Berechnungsgrundlagen
Bei der Berechnung der Raten für die KFZ Flottenversicherung, die immer die gesamte Flotte versichert, werden einige grundlegende Faktoren berücksichtigt.
- Um wie viele Fahrzeuge geht es?
- Welcher Art sind die Fahrzeuge?
- Wie werden sie verwendet?
- Welche Zusatzleistungen werden gebucht?
- Wie sind die Fahrzeuge nächtlich untergebracht/gesichert?
- Um welche Art des Besitzverhältnisses (Eigentum, Leasing etc.) handelt es sich?
- Bestehen Vorschäden?
Wie dabei welche Aspekte gewichtet werden, kann sich dabei von Anbieter zu Anbieter sowie mit Blick auf die Art des zu versichernden Unternehmens erheblich unterscheiden. Ein gewissenhafter Vergleich und eine Einholung diverser Angebote sind also dringend empfehlenswert!
Fallen Fixkosten beim Abschluss an?
Beim Abschluss einer Flottenversicherung fallen im Normalfall keine Kosten an. Nachdem Sie die Kosten für eine Flottenversicherung verglichen und sich für einen Anbieter entschieden haben, können Sie eine Flottenversicherung abschließen. Buchung und Abschluss sind in aller Regel kostenlos. Die Flottenversicherung ähnelt im Prinzip der privaten Autoversicherung, insofern dass zwischen Vollkasko- und Teilkaskoversicherung unterschieden wird. Die Tarife für die Flottenversicherung variieren demgemäß. Vollkasko umfasst mehr Schadensszenarios, als sie von der reinen Haftpflicht oder durch Teilkasko abgedeckt werden. Die Flottenversicherung ist bei beiden Modellen kostenlos. Auch Zusatzvereinbarungen zu Versicherungsleistungen und Inklusivleistungen machen zwar die laufenden Gebühren teurer, bedeuten aber im Normalfall keine Fixkosten bei Abschluss.
Entstehen versteckte bürokratische Kosten im Falle der Schadensregulierung?
Der Versicherungsschutz für den Fuhrpark beinhaltet immer auch die Kosten für die Schadensregulierung, sollte dies einmal notwendig werden. Dazu gehört nicht nur die Erfassung und Verwaltung der erhaltenen oder eingeforderten Entschädigungen, sondern auch die Aufklärung und gegebenenfalls Ablehnung von Seiten des Versicherers bei unklaren oder unzumutbaren Ansprüchen. Die Schadenskalkulation und damit einhergehende Bürokratie bei versicherten Zwischenfällen verursacht also keine zusätzlichen Kosten, da sie natürlich ausdrücklich zum Serviceangebot einer Flottenversicherung gehört.
Bei welchen Gefahren greift die Flottenversicherung?
Die Flottenversicherung deckt alle Fahrzeuge eines Unternehmens (ab einer bestimmten Mindestanzahl) in einer kombinierten Police ab. Erweiterungen und Reduzierungen des Fuhrparks werden durch Weitergabe der Informationen an die Versicherungsgesellschaft geregelt, nicht durch Neudeckungen oder Abschreibungen einzelner Fahrzeuge. Für ein Fahrzeug oder eine definierbare Gruppe von Fahrzeugen (definierbar gemäß der Nutzung, nach Fahrzeugtyp usw.) gelten die gleichen Versicherungsbedingungen, wobei der Rahmenvertrag die Kosten des Flottenversicherers regelt. Rahmenverträge haben im Kern oft ähnliche Inhalte wie private Kfz-Versicherungen. Höhe und Dauer der Deckungssummen können jedoch variieren.
Zum Versicherungsschutz gehören im Einzelnen:
- Voll- beziehungsweise Teilkaskovereinbarungen
- Alle Leistungsforderungen im Sinne der gesetzlichen Haftpflicht
- Eine Insassenunfallversicherung, sofern diese vereinbart wurde
- Ebenso zusätzliche Versicherungsangebote gegen Diebstahl- oder Transportschäden
- Optionale Kostenübernahme für Personalschulungen, sofern diese der Fahrzeugsicherheit beziehungsweise der Sicherheit der Ladung dienlich sind
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