Eine 28-jährige Frau hat gegenüber der Polizei angezeigt, dass sie sowohl Anfang dieses Jahres als auch im September vergewaltigt worden sei. Beide Taten konnten durch umfangreiche Ermittlungen widerlegt werden und die 28-Jährige hat in diesem Zusammenhang die Falschaussagen eingeräumt. Nun wurde gegen die 28-Jährige ein Haftbefehl erlassen.
Anfang dieses Jahres hat eine 28-jährige Frau gegenüber der Polizei angezeigt, dass sie im Bereich des Hauptbahnhofes Regensburg in einem Gebüsch vergewaltigt wurde. Die Frau hat Anfang September dieses Jahres eine weitere Vergewaltigung in einem Auto auf einem Parkplatz zu ihrem Nachteil angezeigt. Nun hat die Polizei nach umfangreichen Ermittlungen diese widerlegen können. Die 28-Jährige hat in diesem Zusammenhang die Falschaussagen eingeräumt. Die Polizei weist in diesem Fall darauf hin: Das Vortäuschen von Straftaten ist kein Kavaliersdelikt und kann schwerwiegende Folgen für die anzeigende Person selbst, aber auch für die zu Unrecht beschuldigte Person und das Umfeld haben!
Vergewaltigungen erfunden: 28-Jährige muss in Justizvollzugsanstalt
Vor allem die erste vermeintliche Vergewaltigung im öffentlichen Raum hatte erhebliche Auswirkungen auf das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung im Stadtgebiet. Die Kriminalpolizei Regensburg hat mit umfangreichen Maßnahmen und intensiven Ermittlungen versucht, diese Tat aufzuklären. Wie sich jetzt herausstellte, fanden diese so jedoch nie statt.
Aufgrund des wiederholten Vortäuschens von Vergewaltigungen wurde gegen die 28-jährige Frau Haftbefehl erlassen. Am Mittwoch, den 16. Oktober, wurde der Haftbefehl von der Kriminalpolizei Regensburg vollzogen. Nach der Vorführung vor der Ermittlungsrichterin beim Amtsgericht Regensburg wurde sie in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
Die Regensburger Polizei warnt in diesem Zusammenhang eindringlich: Wer gegenüber den Ermittlungsbehörden falsche Anschuldigungen anzeigt, macht sich ggf. selbst strafbar. Besonders bedenklich ist, dass damit den tatsächlichen Kriminalitätsopfern erneutes Leid zugefügt wird und unbegründete Sicherheitsbedenken in der Bevölkerung entstehen können. Möglicherweise werden bei unschuldigen Personen polizeiliche Maßnahmen bis zur Haft durchgeführt.
Polizeipräsidium Oberpfalz / RNRed