Das Landratsamt hat bei der Prüfung der Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens festgestellt, dass rechtliche Gründe dagegen sprechen. Ausschlaggebend sei das Täuschungs- und Irreführungsverbot. Eine finale Entscheidung des Kreisausschusses steht noch aus.
Die Kommunalabteilung des Landratsamtes im Landkreis Regensburg hat geprüft, ob das Bürgerbegehren bezüglich der Einführung eines Holsystems bei der Müllentsorgung formalrechtlich zulässig ist, so die Meldung des Regensburger Landratsamts am gestrigen Dienstag, dem 15. November. Das vorläufige Ergebnis dürfte für viele ernüchternd sein. Nach Ansicht der Prüfer sei das Begehren mit anderen Rechtsvorschriften nicht vereinbar und daher unzulässig. Diese Rechtsauffassung wurde auf Nachfrage auch von der oberpfälzischen Regierung bestätigt.
Verstoß gegen das Täuschungs- und Irreführungsverbot
Grund dafür sei das Täuschungs- und Irreführungsverbot. Nach Aussage der Kommunalabteilung sei es für die Unzulässigkeit eines Bürgerbegehrens grundsätzlich ausreichend, wenn eines der tragenden Begründungselemente eine falsche Tatsachenbehauptung enthält. Dies treffe auf mehrere Aussagen aus der Begründung zum Begehren zu, wie etwa auf die Aussage „Müllgebühren bleiben, wie sie sind“. Vielmehr sei bei einer Einführung eines Holsystems mit einem Anstieg der Müllgebühren zu rechnen.
Klage gegen Holsystem angekündigt
Der verantwortliche Systembetreiber, die Reclay Systems GmbH, hat diesbezüglich eine eindeutige Ansicht. Das aktuelle Bringsystem solle unter anderem deswegen beibehalten werden, weil andernfalls mit einer Verschlechterung durch Vermüllung zu rechnen sei. Beispielsweise die Sortenreinheit würde in einem anderen System zu stark vernachlässigt werden. Für den Fall, dass eine Umstellung auf das Holsystem behördlich angeordnet werden sollte, hat Reclay bereits angekündigt, mit einer Klage dagegen vorzugehen.
Eine endgültige Entscheidung über die Zulässigkeit des Begehrens durch das zuständige Gremium, den Kreisausschuss, wird am Donnerstag, dem 24. November, erwartet.
Landratsamt Regensburg / RNRed