Der Landkreis Regensburg hat eine Rahmenvorgabe zur Umstellung des Sammelsystems für Leichtverpackungen auf die Gelbe Tonne erlassen. Zuvor waren alle Verhandlungen mit dem Systembetreiber gescheitert da dieser dem Termin der Einführung nicht zustimmte. Der Landkreis musste daher auf dieses Instrument des Verpackungsgesetzes zurückgreifen.
Am 07. November hat der Landkreis Regensburg die Rahmenvorgabe zur Umstellung des Sammelsystems für Leichtverpackungen auf eine Gelbe Tonne erlassen. Der Bescheid beinhaltet die Umstellung auf die Gelbe Tonne zum 01. Januar 2025 mit einem 14-tägigen Leerungsrhythmus. Die Dualen Systeme können gegen diese Rahmenvorgabe innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe – also bis Mitte Dezember – Klage beim Verwaltungsgericht Regensburg erheben. Wird geklagt, beginnt eine gerichtliche Auseinandersetzung, zu deren Verfahrensdauer keine Prognose möglich ist.Keine
Einigung mit Systembetreiber
Der Landkreis musste auf das im Verpackungsgesetz vorgesehene Instrumentarium der Rahmenvorgabe zurückgreifen, nachdem alle bisherigen Verhandlungen und Gespräche mit dem zuständigen Systembetreiber – der Reclay Systems GmbH – gescheitert waren. Das Unternehmen hatte einer Umstellung auf eine Gelbe Tonne zu einem früheren Zeitpunkt als dem 01. Januar 2027 nicht zugestimmt. Die Position des Landkreises aber, wie sie der Kreistag am 27. März 2023 beschlossen hatte, war eine schnellstmögliche Einführung der Gelben Tonne.
Landkreis beharrt auf schnelle Umstellung
Die Rahmenvorgabe ist eine schriftliche Anordnung, die der Landkreis Regensburg als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger gegenüber dem Systembetreiber erlässt. Neben dem 14-tägigen Leerungsrhythmus mittels Gelber Tonne und dem Start des Systemwechsels zum 01. Januar 2025 beinhaltet der Bescheid auch die Verpflichtung, dass auf den Wertstoffhöfen weiterhin die Möglichkeit angeboten werden muss, Leichtverpackungen für Übermengen abgeben zu können.
Landkreis Regensburg / RNRed